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Artikel 6 · BT-Drs. 18/1529 · S. 72

Zu Artikel 6 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Umwandlungssteuergesetzes)

Zu Nummer 1
§ 1 Absatz 5 Nummer 1
Mit den Änderungen in § 1 Absatz 5 Nummer 1 wird das Umwandlungssteuergesetz an die kodifizierte Fas-
sung der Fusionsrichtlinie angepasst. Die Änderungen sind rein redaktionell.
Die Richtlinie 2009/133/EG ist am 15. Dezember 2009 in Kraft getreten. Für den Zeitraum bis zum In-
krafttreten dieses Gesetzes gelten nach Artikel 17 der Richtlinie 2009/133/EG die bisherigen Bezugnahmen
auf die Richtlinie 90/434/EWG als Bezugnahmen auf die Richtlinie 2009/133/EG und sind nach Maßgabe der
Entsprechungstabelle in Anhang III der vorgenannten Richtlinie zu lesen.

Zu Nummer 2
§ 20 Absatz 8
Mit den Änderungen in § 20 Absatz 8 wird das Umwandlungssteuergesetz an die kodifizierte Fassung der
Fusionsrichtlinie angepasst. Die Änderungen sind rein redaktionell.
Außerdem handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen durch die Änderung des § 26 KStG im Rahmen
des vorliegenden Änderungsgesetzes sowie die Änderung in § 50 EStG durch das Jahressteuergesetz 2009.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
§ 27 Absatz 12
Es handelt sich um eine klarstellende Änderung des mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) durch Artikel 9 Nummer 3 geänderten § 27 Absatz 12 UmwStG. Der bisher in
Satz 2 angeführte Verweis auf § 20 UmwStG geht offensichtlich fehl. Richtig ist der Verweis auf die durch
das vorgenannte Gesetz erfolgte Änderung in § 2 UmwStG; insofern wird der Verweis klarstellend geändert.
Zudem wird in Satz 1 klarstellend auf das maßgebende „öffentliche“ Register abgestellt.
Zu Buchstabe b
§ 27 Absatz 13 – neu –
Die Änderung in § 20 Absatz 8 UmwStG ist bei steuerlichen Übertragungsstichtagen nach dem 31. Dezember
2013 anzuwenden. Für steuerliche Übertragungsstichtage vor dem 1. J

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.644 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/1529 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/1529, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 266.417–269.061 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 3c8abbdbe2552d66….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP