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Artikel 14 · BT-Drs. 18/1529 · S. 81

Zu Artikel 14 (Änderung der Abgabenordnung)

Zu Artikel 14 (Änderung der Abgabenordnung)

Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht – § 22a – neu –
Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Einfügung des neuen § 22a AO.

Zu Nummer 2
§ 22a – neu –
Die §§ 18 ff. AO sowie ergänzende Regelungen in den Steuergesetzen (z. B. § 41a EStG) regeln, welche
Finanzbehörde für die Besteuerung jeweils örtlich zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich dabei grund-
sätzlich nach dem Örtlichkeitsprinzip (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung, Ort der
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Betriebsstätte usw.). Es könnte zweifelhaft sein, ob die bislang geltenden Zuständigkeitsregelungen auch für
das Gebiet des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel bzw. der ausschließ-
lichen Wirtschaftszone gelten. Hier steht zwar der Bundesrepublik Deutschland die Ausübung von Hoheits-
rechten zu, soweit dies im Einzelfall gesetzlich geregelt ist. Es fehlt aber im Steuerrecht bisher eine Rege-
lung, welche Landesfinanzbehörde im Einzelfall örtlich zuständig ist. Die Neuregelung, die sich an § 137
Bundesberggesetz anlehnt, schafft hier Rechtssicherheit.

Zu Nummer 3
§ 31b Satz 1 und 3
Seit der Änderung des § 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) durch das Gesetz zur Ergänzung des Geldwäsche-
gesetzes vom 18. Februar 2013 (GwGErgG) sind gewerbliche Güterhändler nicht mehr Verpflichtete nach
§ 2 Absatz 1 Nummer 12 GwG, sondern nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 GwG. Infolgedessen erfasst § 31b
AO keine Ordnungswidrigkeitsverfahren im Sinne von § 17 GwG mehr, die sich gegen gewerbliche Güter-
händler richten, denn § 31b Satz 1 und 3 AO bezieht sich aufgrund einer im Rahmen des Gesetzes zur Ergän-
zung des Geldwäschegesetzes unterbliebenen Anpassung 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.816 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/1529, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 303.101–306.917 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 3c8abbdbe2552d66….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP