Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 14 · BT-Drs. 18/1529 · S. 81
Zu Artikel 14 (Änderung der Abgabenordnung)
Zu Artikel 14 (Änderung der Abgabenordnung) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht – § 22a – neu – Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Einfügung des neuen § 22a AO. Zu Nummer 2 § 22a – neu – Die §§ 18 ff. AO sowie ergänzende Regelungen in den Steuergesetzen (z. B. § 41a EStG) regeln, welche Finanzbehörde für die Besteuerung jeweils örtlich zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich dabei grund- sätzlich nach dem Örtlichkeitsprinzip (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung, Ort der Drucksache 18/1529 – 82 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Betriebsstätte usw.). Es könnte zweifelhaft sein, ob die bislang geltenden Zuständigkeitsregelungen auch für das Gebiet des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden Anteils am Festlandsockel bzw. der ausschließ- lichen Wirtschaftszone gelten. Hier steht zwar der Bundesrepublik Deutschland die Ausübung von Hoheits- rechten zu, soweit dies im Einzelfall gesetzlich geregelt ist. Es fehlt aber im Steuerrecht bisher eine Rege- lung, welche Landesfinanzbehörde im Einzelfall örtlich zuständig ist. Die Neuregelung, die sich an § 137 Bundesberggesetz anlehnt, schafft hier Rechtssicherheit. Zu Nummer 3 § 31b Satz 1 und 3 Seit der Änderung des § 2 des Geldwäschegesetzes (GwG) durch das Gesetz zur Ergänzung des Geldwäsche- gesetzes vom 18. Februar 2013 (GwGErgG) sind gewerbliche Güterhändler nicht mehr Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 12 GwG, sondern nach § 2 Absatz 1 Nummer 13 GwG. Infolgedessen erfasst § 31b AO keine Ordnungswidrigkeitsverfahren im Sinne von § 17 GwG mehr, die sich gegen gewerbliche Güter- händler richten, denn § 31b Satz 1 und 3 AO bezieht sich aufgrund einer im Rahmen des Gesetzes zur Ergän- zung des Geldwäschegesetzes unterbliebenen Anpassung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.816 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/1529 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/1529, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 303.101–306.917 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 3c8abbdbe2552d66….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP