Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 18/1529 · S. 78
Zu Artikel 10 (Änderung des Zerlegungsgesetzes)
Zu Artikel 10 (Änderung des Zerlegungsgesetzes) Zu Nummer 1 § 2 Absatz 3 Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung auf Grund der mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfa- chung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vorgenommenen Aufhebung des § 18 KStG. Der in § 2 Absatz 3 ZerlG enthaltene Verweis auf § 18 KStG wird entfernt. Zu Nummer 2 § 12 Absatz 1 Bei der Neufassung der Anwendungsregelungen zum Zerlegungsgesetzhandelt es sich um eine redaktionelle Aktualisierung. Nach Satz 1 ist die vorstehende Fassung des Gesetzes erstmals für den Veranlagungszeitraum 2015 anzu- wenden. Nach Satz 2 ist die aktuelle Fassung des Gesetzes im Hinblick auf die Zerlegung der Lohnsteuer und des Zinsabschlags erstmals für das Kalenderjahr 2015 anzuwenden. Absatz 2 Korrespondierend zu der Aufhebung des § 18 KStG durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist die Änderung des § 2 ZerlG rückwir- kend ab dem Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden. Andernfalls wäre für einen Übergangszeitraum keine Regelung für ausländische Organträger vorhanden. Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung ist damit nicht verbunden, da die Regelung zugunsten der betroffenen Steuerpflichtigen wirkt.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1529, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 292.113–293.403 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 3c8abbdbe2552d66….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP