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Artikel 10 · BT-Drs. 18/1529 · S. 78

Zu Artikel 10 (Änderung des Zerlegungsgesetzes)

Zu Artikel 10 (Änderung des Zerlegungsgesetzes)

Zu Nummer 1
§ 2 Absatz 3
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung auf Grund der mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfa-
chung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vorgenommenen Aufhebung
des § 18 KStG. Der in § 2 Absatz 3 ZerlG enthaltene Verweis auf § 18 KStG wird entfernt.

Zu Nummer 2
§ 12
Absatz 1
Bei der Neufassung der Anwendungsregelungen zum Zerlegungsgesetzhandelt es sich um eine redaktionelle
Aktualisierung.
Nach Satz 1 ist die vorstehende Fassung des Gesetzes erstmals für den Veranlagungszeitraum 2015 anzu-
wenden. Nach Satz 2 ist die aktuelle Fassung des Gesetzes im Hinblick auf die Zerlegung der Lohnsteuer und
des Zinsabschlags erstmals für das Kalenderjahr 2015 anzuwenden.
Absatz 2
Korrespondierend zu der Aufhebung des § 18 KStG durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der
Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ist die Änderung des § 2 ZerlG rückwir-
kend ab dem Veranlagungszeitraum 2012 anzuwenden. Andernfalls wäre für einen Übergangszeitraum keine
Regelung für ausländische Organträger vorhanden. Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung ist
damit nicht verbunden, da die Regelung zugunsten der betroffenen Steuerpflichtigen wirkt.

BT-Drs. 18/1529 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/1529, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 292.113–293.403 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 3c8abbdbe2552d66….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP