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Artikel 1 · BT-Drs. 18/1311 · S. 10
Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Folgeänderungen auf Grund der Einfügung der §§ 40a, 63a, 63b und 79 durch die Nummern 2, 4 und 5. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/1311 Zu Nummer 2 Durch die Einfügung des § 40a wird klargestellt, dass bei einer Vorleistung durch die Träger der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende und im Nachhinein festgestellter vorrangiger Leistungsverpflichtung eines anderen Sozialleistungsträgers unter den Voraussetzungen des § 104 SGB X ein Erstattungsanspruch zu Gunsten der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende entsteht. Anlass für die gesetzliche Klarstellung sind zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2012 (B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R), die in Bezug auf die Entstehung von Erstattungsansprüchen der Jobcenter gegenüber den Trägern der Rentenversicherung bei rückwirkender Gewährung einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente zu Unsicherheiten in der Rechtsanwendung führten. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende keine Erstattungsansprüche nach § 103 SGB X zustehen, wenn die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Annahme von Erwerbsfähigkeit zunächst Arbeitslosengeld II erbracht haben und sich diese Leistungs- erbringung nachträglich als rechtswidrig erweist. Das Bundessozialgericht hat sich nicht abschließend dazu geäußert, ob den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende statt dessen Erstattungsansprüche auf der Grundlage des § 104 SGB X zustehen. Die Träger der Rentenversicherung sind deshalb teilweise dazu übergegangen, rückwirkend zuerkannte Erwerbsminde- rungs- und Altersvollrenten an die Leistungsberechtigen auszuzahlen, statt di
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.937 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1311, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 25.579–40.516 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert bbde1e6b12e34df8….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP