Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/1306 · S. 14
Zu Artikel 2 (Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Neufassung des § 1 EStDV (vgl. Nummer 2). Zu Nummer 2 § 1 – neu – Die Neuregelung stellt korrespondierend zu § 2 Absatz 8 EStG als Generalnorm die Gleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern für die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung klar. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a § 84 Absatz 1a – neu – Die Vorschriften der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zu Ehegatten sind – korrespondierend zu § 2 Absatz 8 EStG in Verbindung mit § 52 Absatz 2a EStG – auch auf Lebenspartner in allen Fällen anzu- wenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Zu Buchstabe b § 84 Absatz 1b und 1c – neu – Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung aus der Einfügung des neuen § 84 Absatz 1a EStDV. Aus den bisherigen Absätzen 1a und 1b werden die Absätze 1b und 1c.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1306, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.538–33.482 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 96a6e57faeadd958….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP