Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 18/1306 · S. 14

Zu Artikel 2 (Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung)

Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Es handelt sich um eine Folgeänderung aus der Neufassung des § 1 EStDV (vgl. Nummer 2).

Zu Nummer 2
§ 1 – neu –
Die Neuregelung stellt korrespondierend zu § 2 Absatz 8 EStG als Generalnorm die Gleichbehandlung von
Ehegatten und Lebenspartnern für die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung klar.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
§ 84 Absatz 1a – neu –
Die Vorschriften der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung zu Ehegatten sind – korrespondierend zu
§ 2 Absatz 8 EStG in Verbindung mit § 52 Absatz 2a EStG – auch auf Lebenspartner in allen Fällen anzu-
wenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.
Zu Buchstabe b
§ 84 Absatz 1b und 1c – neu –
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung aus der Einfügung des neuen § 84 Absatz 1a EStDV. Aus
den bisherigen Absätzen 1a und 1b werden die Absätze 1b und 1c.

BT-Drs. 18/1306 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/1306, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.538–33.482 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 96a6e57faeadd958….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP