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Artikel 13 · BT-Drs. 18/1306 · S. 18

Zu Artikel 13 (Änderung der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung)

Zu Artikel 13 (Änderung der Deutsch-Schweizerischen Konsultationsvereinbarungsverordnung)

Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Die Inhaltsübersicht wird an die Änderung der Überschrift des § 21 angepasst.

Zu Nummer 2
§ 21 (Überschrift, Absatz 1 Satz 2 – neu –)
Die Änderung dient lediglich der Klarstellung, dass sich das Besteuerungsrecht für Unterhaltsleistungen an
Lebenspartner ebenso wie für Unterhaltsleistungen an Ehegatten nach Artikel 21 (Andere Einkünfte) des
Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen rich-
tet. Des Weiteren wird klargestellt, dass die Gewährung von Abzügen für grenzüberschreitende Unterhalts-
zahlungen einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person an in der Schweiz ansässige Lebenspartner
einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner unter den gleichen
Voraussetzungen erfolgt wie bei Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegat-
ten.

BT-Drs. 18/1306 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/1306, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 44.476–45.556 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 96a6e57faeadd958….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP