Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 18/1304 · S. 195
Zu Artikel 11 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes)
Zu Artikel 11 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes) Zu Nummer 1 Mit Blick auf eine größere Flexibilität bei der Planung und Realisierung von Netzausbauvorhaben und eine Steigerung der Akzeptanz für Ausbaumaßnahmen wird die Möglichkeit der Verkabelung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten für alle im Bundesbedarfsplan mit „B“ gekennzeichneten Pilotpro- jekte als technische Alternative vorgesehen, damit zügiger Erfahrungen insbesondere zur wirtschaftlichen und technischen Einsetzbarkeit von Erdkabeln bei den Pilotprojekten für eine verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernung gesammelt werden können. Über die gewonnenen Erfahrungen mit Blick auf die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen sind im Rahmen des Be- richts nach § 3 entsprechende Bewertungen vorzunehmen. Über die gewonnenen Erfahrungen mit Blick auf die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen sind im Rahmen des Berichts nach § 3 entsprechende Bewertungen vorzunehmen. Um dem Bündelungsgebot Rechnung zu tragen, ist bei Vorhaben oder Abschnitten von Vorhaben, die mit bestehenden oder bereits zugelassenen Hoch- oder Höchstspannungsfreileitungen gebündelt werden sollen, eine Erdverkabelung ausgeschlossen. Damit wird sichergestellt, dass der Einsatz von Erdkabeln nur außerhalb von Bündelungsmöglichkeiten bei einem Neu- bau in neuer Trasse in Betracht gezogen wird. Unter Bündelung ist neben dem Ersatzneubau beziehungswei- se dem Aus- und Zubau in bestehender Trasse auch die Errichtung unmittelbar neben, das heißt in engem räumlichen Zusammenhang (zum Beispiel bei angrenzenden Schutzstreifen) zu einer Hoch- oder Höchst- spannungsfreileitung zu verstehen. Die Voraussetzungen für eine Teilverkabelung, insbesondere d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.388 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1304, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 758.527–760.915 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert f95296370c76a4d6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP