Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/1284 · S. 8
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Gleichstellung von Ehegatten und Ehen mit Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften in § 2 Absatz 8 EStG durch das Gesetz zur Änderung des EStG vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2397). Dieses Gesetz wurde nach Verkündung des MeldFortG verkündet. Zu Buchstabe b Das Recht auf Selbstauskunft der betroffenen Person wird erweitert auf einfache Melderegisterauskünfte mittels Datenträger, die sich automatisiert verarbeiten lassen gemäß § 49 Absatz 1 BMG. Dieses Recht ist im BMG bereits angelegt durch die Pflicht zur Protokollierung nach § 49 Absatz 1 Satz 3 BMG. Zu Buchstabe c Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Übertragung einer Regelung vom Wehrpflichtgesetz in das Soldatengesetz durch das 15. Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 730), dort Artikel 1, § 58c und Artikel 2 Absatz 3 Nummer 3. Dieses Gesetz wurde nach dem Zustandekommen des MeldFortG verkündet. Zu Buchstabe d Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Gleichstellung von Ehegatten und Ehen mit Lebenspartnern und Lebenspartnerschaften in § 2 Absatz 8 EStG durch das Gesetz zur Änderung des EStG vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2397; s.o. zu Buchstabe a). Zu Zwecken der Kirchensteuer muss für die Religionsgesellschaft der Lebenspartner als Familienangehöriger des Mitglieds erkennbar sein. Zu Buchstabe e Die bisher nur für einfache Melderegisterauskünfte mittels Datenträger, die sich automatisiert verarbeiten lassen, gemäß § 49 Absatz 1 Satz 3 BMG bestehende Protokollierungspflicht wird auf alle Arten der automa- tisierten Melderegisterauskunft erstreckt. Dies ist erforderlich, da in § 10 Absatz 1 Satz 2 BMG bereits ein Selbstauskunftsrecht u.a. für einfache Melderegisterauskünfte mittels automat
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.314 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/1284, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.620–27.934 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert dba59e232e17d3c5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP