Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 16/700 · S. 20

Zu Artikel 2 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 2 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Die vorgeschlagene Ausdehnung des § 73 Abs. 1 Satz 2
StGB auf § 73d StGB beruht auf dem Prüfauftrag des Bun-
desverfassungsgerichts aus dessen Beschluss vom 14. Januar
2004 (2 BvR 564/94, Rn. 109) und stellt zugleich eine bereits
bei Einführung des erweiterten Verfalls in Aussicht gestellte
systematische Bereinigung dar (vgl. Bundestagsdrucksache
11/6623, S.7). Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser
Entscheidung Zweifel daran angemeldet, ob die Rechte Tat-
geschädigter beim erweiterten Verfall noch hinreichend ge-
wahrt seien, nachdem die Vorschrift über ihren ursprüngli-
chen Anwendungsbereich hinaus mittlerweile auch bei einer
Reihe von Vermögensdelikten Anwendung finde und daher
die Beeinträchtigung von Ersatzansprüchen Tatverletzter
wahrscheinlicher geworden sei.
In der Tat hat sich der Anwendungsbereich des § 73d StGB in
den letzten Jahren deutlich verändert. Während bei der
ursprünglichen, auf bestimmte Betäubungsmitteldelikte als
Anlasstaten und damit einen bestimmten Täterkreis be-
schränkten Konzeption das Bestehen von Verletztenansprü-
chen in der Regel ausgeschlossen werden konnte, kann dies
jedenfalls in den Fällen, in denen es sich bei der abgeurteilten
Tat um eine Vermögensstraftat handelt, kaum mehr ange-
nommen werden. Damit erscheint es auch nicht mehr ange-
messen, die Beachtung von Verletztenansprüchen allein der
Anwendung der Härtefallregelung des § 73c StGB zu über-
lassen. Vielmehr soll entsprechend den Bedenken des Bun-
desverfassungsgerichts auch bei § 73d StGB den Ersatzan-
sprüchen der Tatopfer der Vorrang gegenüber dem staatli-
chen Verfallsanspruch eingeräumt werden.
Dieser Ansatz führt aufgrund der Einführung des Auffang-
rechtserwerbs zu keinen kriminalpolitisch bedenklichen
Lücken, sondern 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.602 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/700 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/700, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 97.355–100.957 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.65) +D1D2D3 · Prüfwert a251fd752c36cd2c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP