Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/909 · S. 25
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte – ALG)
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte – ALG) Zu Nummer 1 Änderung der Inhaltsübersicht aufgrund der Einfügung neuer Vorschriften. Zu Nummer 2 Die Zurechnungszeit wird für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zum vollendeten 62. Lebensjahr verlängert. Versicherte werden damit so gestellt, als ob sie entsprechend der Bewertung ihrer Zurechnungszeit bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weitergearbeitet hätten. Entsprechendes gilt für Hinterbliebenenrenten. Zu Nummer 3 Übertragung der für die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehenen zusätzlichen demografischen Kom- ponente für die Fortschreibung des für Leistungen der medizinischen Rehabilitation und für Betriebs- und Haushaltshilfe vorgesehenen Ausgabenrahmens. Zu Nummer 4 Mit der neuen Vorschrift wird die Möglichkeit des abschlagsfreien Bezugs einer vorzeitigen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in einer Übergangszeit unter Berücksichtigung der bisherigen Regelungen in der Alterssicherung der Landwirte wirkungsgleich auf dieses Sondersystem übertragen. Die Regelung knüpft an die schon im bisherigen Recht in § 23 Absatz 8 Satz 2 zweiter Halbsatz ALG bestehende Regelung an, die im Alterssicherungsrecht der Landwirte als Ren- tenberechnungsregelung ausgestaltet war und schafft hierzu im Ergebnis – wie im SGB VI mit § 236b – eine Übergangsregelung. Da die Vorschrift als Voraussetzung für einen übergangsweisen Rentenbeginn vor dem Alter von 65 Jahren dieselben Voraussetzungen verlangt, die einen abschlagsfreien Bezug einer vorzei- tigen Altersrente ab dem Alter von 65 Jahren erlauben (durch den Verweis auf § 23 Absatz 8 Satz 2 zwei- ter Halbsatz ALG), ist auch der übergangsweise Bezug vor Vollendung des 65. Lebensjahres
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.387 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/909, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.584–71.971 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 0a3a3db59c6e6c19….
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