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Artikel 9 · BT-Drs. 18/823 · S. 27

Zu Artikel 9 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes – GNotKG)

Zu Artikel 9 (Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes – GNotKG)

Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur.

Zu Nummer 2
In Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Ände-
rung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I
S. 3799) wird § 128e der Kostenordnung geändert. Die Kostenordnung wurde am 1. August 2013 durch das
Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Der Änderungsbefehl geht daher ins Leere. Die entsprechende
Änderung soll nunmehr in Nummer 15213 Nummer 5 KV GNotKG vorgenommen werden.

Zu Nummer 3 und 4
Es handelt sich um redaktionelle Korrekturen.

Zu Nummer 5
In Artikel 44 des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im
Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1800) an das neue Ge-
richts- und Notarkostengesetz angepasst worden. Dabei ist übersehen worden, dass Notare nunmehr auch
für die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung zuständig sind und hierfür ein Gebührentat-
bestand geschaffen werden muss. Die nunmehr als Nummer 23804 vorgesehene Gebührenvorschrift ent-
spricht der für die Gerichte geltenden Nummer 18001 KV GNotKG.

Zu Nummer 6
Die Änderung der Gebührennummer ist Folge der Einfügung einer neuen Nummer 23804.

Zu Nummer 7
Für die Bescheinigung nach § 1110 ZPO-E wird die gleiche Gebühr (20 Euro) wie für die Ausstellung einer
Bestätigung nach § 1079 ZPO vorgeschlagen. Dies entspricht der vorgeschlagenen Gebühr in Artikel 7
Nummer 8 Buchstabe b für das Gerichtskostengesetz.

Zu Nummer 8 und 9
Die Änderung der Gebührennummern ist Folge der Einfügung einer neuen Nummer 23804.

Zu Nummer 10
Die Änderung der Gebührennummer ist Folge der

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.405 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/823, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 86.822–89.227 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f53df4eeb89e8031….

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