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Artikel 7 · BT-Drs. 18/823 · S. 25
Zu Artikel 7 (Änderung des Gerichtskostengesetzes – GKG)
Zu Artikel 7 (Änderung des Gerichtskostengesetzes – GKG) Kostenrechtliche Regelungen zu den gerichtlichen Verfahren über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sind insbesondere im Gerichtskostengesetz erforderlich. Fer- ner sollen kleinere Korrekturen, insbesondere redaktioneller Art, vorgenommen werden. Zu Nummer 1 Die Angabe zu Anlage 2 in der Inhaltsübersicht soll ergänzt werden. Durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) wurde die Anlage 2 neu gefasst. Die hierbei geänderte Anlagenbe- zeichnung soll auch in der Inhaltsübersicht nachvollzogen werden. Zu Nummer 2 In § 1 GKG ist zunächst eine Erweiterung des Geltungsbereichs des GKG erforderlich. Dies soll dazu ge- nutzt werden, die europäischen Rechtsvorschriften in Absatz 3 einheitlich ohne die Angabe einer Fundstel- Drucksache 18/823 – 26 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode le zu zitieren, um deutlich zu machen, dass es sich um eine dynamische Verweisung handelt. Hierfür soll der Absatz insgesamt neu gefasst werden. Zu Nummer 3 Die Vorschrift soll an die Änderung des AVAG durch Artikel 2 Nummer 5 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unter- haltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 273) angepasst werden. Die Änderung ist wegen des von Nummer 4 abweichen- den Inkrafttretens als besonderer Änderungsbefehl vorgesehen. Zu Nummer 4 Mit der Neufassung des § 22 Absatz 3 GKG soll die Kostenhaftung des Antragstellers für das Verfahren über
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.278 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/823, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 81.855–86.133 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f53df4eeb89e8031….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP