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Artikel 3 · BT-Drs. 16/794 · S. 7

Zu Artikel 3 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 3 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Redaktionelle Folgeänderung. Wegen der Änderung der
Überschrift zu § 255f ist die Angabe in der Inhaltsübersicht
entsprechend anzupassen.
Zu Nummer 2 (§ 255f)
Zu Buchstabe a
Redaktionelle Folgeänderung. Die Überschrift zu § 255f
wird an den geänderten Regelungsgehalt der Vorschrift an-
gepasst.
Zu Buchstabe b
Wegen Zeitablaufs entbehrlich. Die Regelung schloss die
mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz eingeführte Anpassung
der Veränderungen der Bruttolöhne an die Entwicklung der
Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung bei der
Rentenanpassung zum 1. Juli 2005 aus. Die Änderung sollte
aus verwaltungstechnischen Gründen erst bei der Rentenan-
passung zum 1. Juli 2006 wirksam werden, da die erstma-
lige Ermittlung und Aufarbeitung der entsprechenden Daten
einen zeitlichen Vorlauf benötigte.
Zu Buchstabe c
Klarstellung des bei der Anpassung zum 1. Juli 2007 zu-
grunde zu legenden Wertes der Bruttolohn- und -gehalts-
summe je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer für
das Jahr 2005.
Zu Buchstabe d
Redaktionelle Folgeänderung. Nach Aufhebung des
Absatzes 1 besteht § 255f nur noch aus dem bisherigen
Absatz 2, so dass die Absatzbezeichnung zu streichen ist.

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Herkunft

BT-Drs. 16/794, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.499–12.764 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert 9adb70779bc89075….

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