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Artikel 1 · BT-Drs. 18/476 · S. 6

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Durch die Änderung des § 108e wird die Überschrift des Vierten Abschnitts des Besonderen Teils unvoll-
ständig, da der Straftatbestand nicht mehr auf korruptives Verhalten im Zusammenhang mit Wahlen und
Abstimmungen beschränkt ist.
Zu Buchstabe b
Durch die Änderung der Überschrift des § 108e ist auch die entsprechende Angabe in der Inhaltsübersicht
zu ändern.

Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine Folgeänderung, mit der der Wortlaut der Vorschrift an den neuen § 108e Absatz 3
Nummer 1 angepasst wird.

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1
1. Absatz 1 stellt die Bestechlichkeit (passive Bestechung) von Mitgliedern der Volksvertretungen des
   Bundes und der Länder unter Strafe. Die Vorschrift erfasst Abgeordnete des Deutschen Bundestages
   sowie der Landtage.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode             –7–                            Drucksache 18/476


2. Der Gesetzentwurf schlägt vor, die in § 299 Absatz 1, §§ 331 f. StGB verwendeten Tatbestandsmerkma-
   le zur Umschreibung der Tathandlungen (Fordern, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmen) in den
   neuen Straftatbestand zu übernehmen. Dies entspricht den im ER-Strafrechtsübereinkommen und VN-
   Übereinkommen gegen Korruption geregelten Begehungsweisen. Außerdem soll durch die Verwendung
   des Merkmals „Vorteil“ sichergestellt werden, dass – entsprechend der Vorgaben in den internationalen
   Übereinkommen (zum ER-Strafrechtsübereinkommen: Erläuternder Bericht, Nummer 37) – auch imma-
   terielle Zuwendungen von der Vorschrift erfasst sind. Die Einbeziehung von Drittzuwendungen beruht
   ebenfalls auf den Vorgaben der Übereinkommen.
3. Unter Vorteil ist dabei jede Leistung des Zuwendenden zu verstehen, die das Mitglied oder einen Dritten
   materiell 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.055 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/476, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 14.216–32.271 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.01) +D1D2D3 · Prüfwert 6f2bd02b731038bc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP