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Artikel 9 · BT-Drs. 18/407 · S. 44

Zu Artikel 9 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 9 (Inkrafttreten)
Das Gesetz tritt ein Jahr nach seiner Verkündung in Kraft. Die Rechtspraxis erhält dadurch ausreichend
Zeit, um sich auf die Anwendung der neuen Regelungen, insbesondere auf das neue Koordinationsverfah-
ren, einzustellen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode           – 45 –                         Drucksache 18/407


                                                                                               Anlage 2




Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:

NKR-Nr. 2489 Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen



Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Entwurf geprüft.


I. Zusammenfassung

 Bürgerinnen und Bürger                            Keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand



 Wirtschaft                                        Marginaler Anstieg des Erfüllungsaufwands durch
                                                   zusätzliche Informationspflichten in Höhe von rund
                                                   21.700 Euro jährlich

 Verwaltung                                        Anstieg des Erfüllungsaufwands der Länder durch
                                                   zwei zusätzliche Informationspflichten für die Insol-
                                                   venzgerichte

 Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Beden-
 ken gegen das Regelungsvorhaben. Das Ressort hat die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
 nachvollziehbar dargestellt. Die Kostenabschätzung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Statistischen
 Bundesamt und basiert auf Daten aus der Bestandsmessung.

 Der NKR empfiehlt, den Gesetzentwurf um eine Evaluierungsklausel zu ergänzen. Denn der Entw

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.995 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/407, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 182.306–198.301 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 708df953184703a2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP