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Artikel 5 · BT-Drs. 18/68 · S. 70

Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
§ 2 Nummer 1 Buchstabe c
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen auf Grund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds.
Zu Buchstabe b
§ 2 Nummer 1 Buchstabe d
Die Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen nach Abschnitt 7a des Investmentgesetzes sind durch das
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds ersatzlos
aufgehoben worden. Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen haben nie Praxisrelevanz erhalten. Es wurde
kein derartiges Sondervermögen aufgelegt. Die Änderung des 5. Vermögensbildungsgesetzes ist eine not-
wendige Folgeänderung.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 71 – Drucksache 18/68 (neu)
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
§ 4 Absatz 1 und 2 Satz 3, Absatz 5
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen auf Grund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds.
Zu Buchstabe b
§ 4 Absatz 4 Nummer 4 zweiter Halbsatz
Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zur Aufhebung der Regelungen zu Mitarbeiterbeteili-
gungs-Sondervermögen durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter
alternativer Investmentfonds.
Zu Nummer 3
§ 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 5 und 6
Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen auf Grund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie
2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds.
Zu Nummer 4
§ 17 Absatz 15 – neu –
§ 17 Absatz 15 – neu – 5. VermBG regelt, dass § 2 Absatz 1 Nummer 1 und § 4 Absatz 4 Nummer 4 des 5.
Vermögensbildungsgesetzes in der durch dieses Gesetz geänderten Fassung erstmals anzuwenden sind für
vermögenswirksame Leistungen, die 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.920 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/68 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/68, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 219.904–221.824 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert c32d369789bbf98c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP