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Artikel 5 · BT-Drs. 18/68 · S. 70
Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a § 2 Nummer 1 Buchstabe c Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen auf Grund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Zu Buchstabe b § 2 Nummer 1 Buchstabe d Die Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen nach Abschnitt 7a des Investmentgesetzes sind durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds ersatzlos aufgehoben worden. Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen haben nie Praxisrelevanz erhalten. Es wurde kein derartiges Sondervermögen aufgelegt. Die Änderung des 5. Vermögensbildungsgesetzes ist eine not- wendige Folgeänderung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 71 – Drucksache 18/68 (neu) Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a § 4 Absatz 1 und 2 Satz 3, Absatz 5 Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen auf Grund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Zu Buchstabe b § 4 Absatz 4 Nummer 4 zweiter Halbsatz Es handelt sich um eine notwendige Folgeänderung zur Aufhebung der Regelungen zu Mitarbeiterbeteili- gungs-Sondervermögen durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Zu Nummer 3 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 5 und 6 Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen auf Grund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds. Zu Nummer 4 § 17 Absatz 15 – neu – § 17 Absatz 15 – neu – 5. VermBG regelt, dass § 2 Absatz 1 Nummer 1 und § 4 Absatz 4 Nummer 4 des 5. Vermögensbildungsgesetzes in der durch dieses Gesetz geänderten Fassung erstmals anzuwenden sind für vermögenswirksame Leistungen, die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.920 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/68, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 219.904–221.824 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert c32d369789bbf98c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP