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Artikel 1 · BT-Drs. 18/70 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Rechtspflegergesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Rechtspflegergesetzes)

Zu § 35a – neu – RPfG
Der neue § 35a erlaubt es Ratschreibern und Beschlussfertigern in Baden-Württemberg, die bis zum Ab-
schluss der Grundbuchamtsreform am 31. Dezember 2017 bei den Grundbuchämtern beschäftigt sind oder
waren, die Aufgaben eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen bei den Amtsgerichten zu übernehmen (§ 3
Nummer 1 Buchstabe h RPflG).

Zu Absatz 1
Absatz 1 ermöglicht es Ratschreibern mit der Befähigung zum gehobenen Verwaltungs- oder Justizdienst
die Aufgaben eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen bei den zentralen Grundbuchämtern bei den Amts-
gerichten wahrzunehmen. Ratschreiber sind Beamte oder Angestellte der Kommunen. Voraussetzung für
die Übernahme von Aufgaben des Rechtspflegers in Grundbuchsachen ist ein Wechsel in den Landes-
dienst. Das Amt des Ratschreibers muss mindestens drei Jahre lang nicht nur zeitweilig ausgeübt worden
sein. Die Norm greift damit die Begrifflichkeit des § 33 Absatz 1 RPflG auf. Dabei genügt eine Tätigkeit
als Ratschreiber nur bei einer Grundbucheinsichtsstelle (§ 35a LFGG) nicht. Besonders zu Beginn ihrer
Tätigkeit in einem Grundbuchamt nach dieser Vorschrift werden die Ratschreiber an Fortbildungen teil-
nehmen.

Zu Absatz 2
Absatz 2 betrifft die Beschlussfertiger, die bisher als Beamte des mittleren Dienstes nach dem jeweiligen
Geschäftsverteilungsplan des Grundbuchamtes die Aufgaben eines Beschlussfertigers erfüllen. Die mittle-
ren Beamten müssen – ungeachtet der Ausbildungszeiten – seit mindestens fünf Jahren im Justizdienst
beschäftigt sein. Beschlussfertiger müssen die Aufgaben im Bereich des Grundbuchrechts mit ihrer über-
wiegenden Arbeitskraft ausgeübt haben. Bevor den Beschlussfertigern die Aufgaben eines Rechtspflegers
in Grundbuchsachen übertragen werden kön

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.878 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/70 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/70, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.569–15.447 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 7f3879a5e0c002b9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP