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Artikel 1 · BT-Drs. 17/13707 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuchs –
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuchs – StGB) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Infolge der Einfügung der neuen Strafnorm ergibt sich eine Änderung des Inhaltsverzeichnisses. Zu Nummer 2 (§ 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB) Die zum 1. Oktober 2009 durch das 2. Opferrechtsreform- gesetz (BGBl. I S. 2280) erfolgte Erweiterung des § 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB um Straftaten nach § „225 sowie nach den §§ 224 und 226, wenn mindestens ein Beteiligter durch dieselbe Tat § 225 verletzt“, diente bereits dazu, bei einer weiblichen Genitalverstümmelung die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen zu lassen (vgl. ausführlich Bundestagsdrucksache 16/13671, S. 23 f.). Diese recht komplizierte Regelung war notwendig, um auch ohne Vorliegen eines eigenständigen Tatbestandes der Genitalverstümmelung nicht nur die Taten derjenigen zu erfassen, denen eine besondere Schutzpflicht im Sinne des § 225 StGB gegenüber dem Opfer zukommt, wie dies ins- besondere bei Eltern gegenüber ihrem Kind der Fall ist. Vielmehr sollten damit auch die Taten derjenigen einbezo- gen werden, die – etwa als traditionelle „Beschneiderin“ oder medizinische Kraft – die Verstümmelung unmittelbar durchführen, aber mangels eines solchen Schutzverhältnis- ses statt von § 225 StGB nur von § 224 oder § 226 StGB erfasst werden, vorausgesetzt, mindestens ein Beteiligter – in der Regel ein Elternteil – verletzt durch dieselbe Tat § 225 StGB (vgl. erneut Bundestagsdrucksache 16/13671, S. 24). Diese Regelung kann nun durch den Verweis auf den neuen Tatbestand des § 226a StGB-E deutlich vereinfacht werden. Da § 226a StGB-E die weibliche Genitalverstüm- melung auch durch solche Personen erfasst, die in keinem Schutzverhältnis zum Opfer stehen, kann auf die bisherige akzessorische Einbeziehung d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.353 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/13707, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.786–22.139 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.17) +D1D2D3 · Prüfwert 577f2ee2d6635823….
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