Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 17/13707 · S. 5

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuchs –

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuchs –
StGB)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Infolge der Einfügung der neuen Strafnorm ergibt sich eine
Änderung des Inhaltsverzeichnisses.
Zu Nummer 2 (§ 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB)
Die zum 1. Oktober 2009 durch das 2. Opferrechtsreform-
gesetz (BGBl. I S. 2280) erfolgte Erweiterung des § 78b
Absatz 1 Nummer 1 StGB um Straftaten nach § „225 sowie
nach den §§ 224 und 226, wenn mindestens ein Beteiligter
durch dieselbe Tat § 225 verletzt“, diente bereits dazu, bei
einer weiblichen Genitalverstümmelung die Verjährung bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers ruhen zu
lassen (vgl. ausführlich Bundestagsdrucksache 16/13671,
S. 23 f.). Diese recht komplizierte Regelung war notwendig,
um auch ohne Vorliegen eines eigenständigen Tatbestandes
der Genitalverstümmelung nicht nur die Taten derjenigen zu
erfassen, denen eine besondere Schutzpflicht im Sinne des
§ 225 StGB gegenüber dem Opfer zukommt, wie dies ins-
besondere bei Eltern gegenüber ihrem Kind der Fall ist.
Vielmehr sollten damit auch die Taten derjenigen einbezo-
gen werden, die – etwa als traditionelle „Beschneiderin“
oder medizinische Kraft – die Verstümmelung unmittelbar
durchführen, aber mangels eines solchen Schutzverhältnis-
ses statt von § 225 StGB nur von § 224 oder § 226 StGB
erfasst werden, vorausgesetzt, mindestens ein Beteiligter –
in der Regel ein Elternteil – verletzt durch dieselbe Tat
§ 225 StGB (vgl. erneut Bundestagsdrucksache 16/13671,
S. 24). Diese Regelung kann nun durch den Verweis auf den
neuen Tatbestand des § 226a StGB-E deutlich vereinfacht
werden. Da § 226a StGB-E die weibliche Genitalverstüm-
melung auch durch solche Personen erfasst, die in keinem
Schutzverhältnis zum Opfer stehen, kann auf die bisherige
akzessorische Einbeziehung d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.353 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/13707 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/13707, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.786–22.139 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.17) +D1D2D3 · Prüfwert 577f2ee2d6635823….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP