Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 5 · BT-Drs. 17/13471 · S. 34

Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 5 (Folgeänderungen)
Zu Absatz 1
Die Änderungen in den Gebührentatbeständen ist eine Fol-
geänderung der Einführung einer Genehmigung für die Er-
richtung, den Betrieb und die Stilllegung von Anlagen zur
Endlagerung radioaktiver Abfälle in § 9b Absatz 1a AtG und
der Möglichkeit von Teilgenehmigungen und Teilplanfest-
stellungsbeschlüssen auch in den Verfahren nach § 9b AtG.
Zu Absatz 2
Die Ergänzung der Anlage 3 zum UVPG um die beiden
neuen Nummern 1.15 und 1.16 stellt klar, dass an diesen
beiden Verfahrensschritten des Standortauswahlverfahrens
(Festlegung der Standortregionen und der Standorte für die
übertägige Erkundung nach § 13 Absatz 2 Standortaus-
wahlG bzw. Festlegung der Standorte für die untertägige Er-
kundung nach § 16 Absatz 2 StandortauswahlG eine Strate-
gische Umweltprüfung durchzuführen ist. Die vom Gesetz-
geber zu treffende Auswahl wird in die Gruppe der Pläne
und Programme gemäß § 14b Absatz 1 Nummer 1 in Ver-
bindung mit Anlage 3 Nummer 1 UVPG aufgenommen
werden. Damit wird sichergestellt, dass die Vorgaben der
SUP-Richtlinie erfüllt werden.
Zu Absatz 3
Mit der Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung
wird bestimmt, dass Endlagervorausleistungen für den not-
wendigen Aufwand für die Durchführung des Standortaus-
wahlverfahrens erhoben werden können.
Zu Absatz 4
Die Ausbringung des Amtes der Präsidentin oder des Präsi-
denten in B 8 trägt der besonderen politischen und fachli-
chen Bedeutung des neuen Bundesamtes für kerntechnische
Entsorgung Rechnung.

BT-Drs. 17/13471 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/13471, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 173.477–174.991 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.18) +D1D2D3 · Prüfwert e75b5e74f8e96851….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP