Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 4 · BT-Drs. 17/13428 · S. 36

Zu Artikel 4 (Änderung des Markengesetzes –

Zu Artikel 4 (Änderung des Markengesetzes –
MarkenG)
Zu Nummer 1 (§ 35)
In § 35 MarkenG werden sowohl in Absatz 2 als auch in
Absatz 3 Änderungen vorgenommen. Absatz 2 bezieht sich
auf die Bekanntmachung der Ausstellungen im Sinne des
am 22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkom-
mens über internationale Ausstellungen. Hier war lediglich
eine Ersetzung des Begriffs „Bundesgesetzblatt“ durch den
Begriff „Bundesanzeiger“ erforderlich.
In Absatz 3 erfolgt zunächst eine redaktionelle Änderung,
die die bisherige Formulierung, nicht jedoch den Rege-
lungsgehalt der Vorschrift abwandelt. Bislang differenziert
die Formulierung nicht zwischen der Bestimmung der Aus-
stellungen im Einzelfall und der anschließend erforder-
lichen Bekanntmachung. Dies wird durch die nun gewählte
Formulierung klargestellt, da die Zweiaktigkeit des Vorge-
hens verdeutlicht wird. Daneben wird der Begriff „Bundes-
gesetzblatt“ durch den Begriff „Bundesanzeiger“ ersetzt.
Zu Nummer 2 (§ 125e)
Absatz 5 wurde mit der Markengesetzänderung vom 19. Juli
1996 (BGBl. I S. 1014) eingeführt, der bisherige Verweis auf
§ 140 Absatz 3 bis 5 bezog sich noch auf die Fassung des
§ 140 nach dem Markenrechtsreformgesetz vom 25. Oktober
1994 (BGBl. I S. 1994, 3082). Mit dem Gesetz zur Änderung
des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor dem
Oberlandesgericht (OLGVertrÄndG vom 23. Juli 2002,
BGBl. I S. 2850) wurden die Absätze 3 und 4 aufgehoben,
der bisherige Absatz 5 wurde zu Absatz 3. In der Kommen-
tierung des § 125e Absatz 5 ist daher die unveränderte Ver-
weisung auf § 140 Absatz 3 bis 5 als Verweisung auf § 140
Absatz 3 verstanden worden (Kober-Dehm in: Ströbele/
Hacker, § 125e Rn. 12). Diese leerlaufende Verweisung soll
nun angepasst werden.
Gleichzeitig wird entsprechend der Regelung in § 63
Absatz 4 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.713 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/13428 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/13428, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 153.765–158.478 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3D4 · Prüfwert 7b368c183c0e2033….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP