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Artikel 2 · BT-Drs. 17/13428 · S. 35

Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes –

Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes –
PatG)
Der Ausstellungsschutz wurde durch das Gesetz über inter-
nationale Patentübereinkommen vom 21. Juni 1976 (Gesetz
zu dem Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Ver-
einheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der
Erfindungspatente, dem Vertrag vom 19. Juni 1970 über die
internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patent-
wesens und dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1973
über die Erteilung europäischer Patente, BGBl. 1976 II
S. 649) beschränkt, so dass sich der Ausstellungsschutz nur
noch auf internationale Ausstellungen wie Weltausstellun-
gen und internationale Fachausstellungen im Sinne des Ab-
kommens vom 22. November 1928 bezieht. Damit weicht
§ 3 Absatz 3 von den übrigen Regelungen zum Schutz des
geistigen Eigentums ab, da weitere nationale Ausstellungen
nicht benannt werden können. In § 3 Absatz 5 Satz 3 soll
die Bekanntmachung der internationalen Ausstellungen
durch die Ersetzung des Wortes „Bundesgesetzblatt“ nun-
mehr im Bundesanzeiger erfolgen.

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Herkunft

BT-Drs. 17/13428, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.702–152.738 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3D4 · Prüfwert 7b368c183c0e2033….

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