Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/13428 · S. 35
Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes –
Zu Artikel 2 (Änderung des Patentgesetzes – PatG) Der Ausstellungsschutz wurde durch das Gesetz über inter- nationale Patentübereinkommen vom 21. Juni 1976 (Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Ver- einheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente, dem Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patent- wesens und dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente, BGBl. 1976 II S. 649) beschränkt, so dass sich der Ausstellungsschutz nur noch auf internationale Ausstellungen wie Weltausstellun- gen und internationale Fachausstellungen im Sinne des Ab- kommens vom 22. November 1928 bezieht. Damit weicht § 3 Absatz 3 von den übrigen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums ab, da weitere nationale Ausstellungen nicht benannt werden können. In § 3 Absatz 5 Satz 3 soll die Bekanntmachung der internationalen Ausstellungen durch die Ersetzung des Wortes „Bundesgesetzblatt“ nun- mehr im Bundesanzeiger erfolgen.
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Herkunft
BT-Drs. 17/13428, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 151.702–152.738 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3D4 · Prüfwert 7b368c183c0e2033….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP