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Artikel 2 · BT-Drs. 17/13427 · S. 6

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/13427
Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung
A. Allgemeiner Teil
Seit 2005 erhalten die Länder Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Aus-
gleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosig-
keit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten
bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und So-
zialhilfe für Erwerbsfähige (Hartz-IV-SoBEZ). Diese Son-
derbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen werden durch
die Ländergesamtheit finanziert, indem Umsatzsteuerein-
nahmen in Höhe der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszu-
weisungen aus dem Länderanteil auf den Bund übertragen
werden. Die Höhe der Sonderlasten ist dabei regelmäßig zu
überprüfen.
Als Ergebnis der aktuell vorgenommenen Überprüfung der
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Aus-
gleich der Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosig-
keit für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpom-
mern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hat sich ein
Betrag von 777 Mio. Euro ab dem Jahr 2014 und damit eine
Absenkung gegenüber der bisherigen Höhe um 30 Mio.
Euro ergeben.
Für den Bund ist die Regelung finanzneutral. Die Lösung ist
sachlich nachvollziehbar. Die Bundesregierung befürwortet
daher uneingeschränkt die entsprechende Änderung des Fi-
nanzausgleichsgesetzes. Die Bundesregierung begrüßt, dass
die neuen Länder hierdurch rechtzeitig Planungssicherheit
bezüglich des Lastenausgleichs in Form der Hartz-IV-
SoBEZ für die kommenden Jahre erhalten.
B. Stellungnahme zu den einzelnen Änderungen

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Herkunft

BT-Drs. 17/13427, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 7.992–9.705 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert fca14b3a7be5e7e9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP