Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/13423 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Urheberrechts-
Zu Artikel 1 (Änderung des Urheberrechts- gesetzes) Zu Nummer 1 Weil im Abschnitt 6 neue Regelungen zu verwaisten Werken in den Teil 1 des Urheberrechtsgesetzes eingefügt werden, ist die Inhaltsübersicht zu ergänzen. Zu Nummer 2 Zu § 38 Absatz 1 Der geltende § 38 Absatz 1 enthält eine Auslegungsregel: Bei periodisch erscheinenden Sammlungen erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung an den einzelnen Beiträgen. Damit beschränkt sich die Auslegungs- regel auf die Fälle einer Verwertung des Werkes in körperli- cher Form. Eine unkörperliche Nutzung der Werke, wie z. B. die öffentliche Zugänglichmachung von Werken über das In- ternet (§ 19a), wird nicht erfasst. Sammlungen im Sinne des § 38 werden indes vermehrt im Internet verbreitet; teilweise werden Beiträge in Sammlungen überhaupt nicht mehr in Drucksache 17/13423 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode analoger Form, sondern nur noch online zugänglich ge- macht. Die vorgeschlagene Änderung in § 38 Absatz 1 ergänzt da- her die Auslegungsregel und erweitert die Vermutung, dass der Urheber dem Verleger oder Herausgeber im Zweifel nicht nur ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfäl- tigung und Verbreitung des Werkes einräumt, sondern auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Dieser Än- derung folgend wird auch Satz 2, der eine Auslegungsregel für die Rechte des Urhebers enthält, dahingehend ergänzt, dass nach Ablauf eines Jahres der Urheber das Recht der öf- fentlichen Zugänglichmachung hat, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Hierdurch wird § 38 Absatz 1 an die technische Entwicklung angepasst und es werden rein elektronisch erscheinende Bei- träge erfasst. Diese Ergänzung entspricht sowohl dem Inter- esse der Verleger,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.553 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/13423, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 52.380–78.933 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 61f63e33aba6de25….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP