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Artikel 1 · BT-Drs. 17/13423 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Urheberrechts-

Zu Artikel 1 (Änderung des Urheberrechts-
gesetzes)
Zu Nummer 1
Weil im Abschnitt 6 neue Regelungen zu verwaisten Werken
in den Teil 1 des Urheberrechtsgesetzes eingefügt werden, ist
die Inhaltsübersicht zu ergänzen.
Zu Nummer 2
Zu § 38 Absatz 1
Der geltende § 38 Absatz 1 enthält eine Auslegungsregel:
Bei periodisch erscheinenden Sammlungen erwirbt der
Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches
Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung an den
einzelnen Beiträgen. Damit beschränkt sich die Auslegungs-
regel auf die Fälle einer Verwertung des Werkes in körperli-
cher Form. Eine unkörperliche Nutzung der Werke, wie z. B.
die öffentliche Zugänglichmachung von Werken über das In-
ternet (§ 19a), wird nicht erfasst. Sammlungen im Sinne des
§ 38 werden indes vermehrt im Internet verbreitet; teilweise
werden Beiträge in Sammlungen überhaupt nicht mehr in
Drucksache 17/13423 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
analoger Form, sondern nur noch online zugänglich ge-
macht.
Die vorgeschlagene Änderung in § 38 Absatz 1 ergänzt da-
her die Auslegungsregel und erweitert die Vermutung, dass
der Urheber dem Verleger oder Herausgeber im Zweifel
nicht nur ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfäl-
tigung und Verbreitung des Werkes einräumt, sondern auch
das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Dieser Än-
derung folgend wird auch Satz 2, der eine Auslegungsregel
für die Rechte des Urhebers enthält, dahingehend ergänzt,
dass nach Ablauf eines Jahres der Urheber das Recht der öf-
fentlichen Zugänglichmachung hat, soweit nichts anderes
vereinbart wurde.
Hierdurch wird § 38 Absatz 1 an die technische Entwicklung
angepasst und es werden rein elektronisch erscheinende Bei-
träge erfasst. Diese Ergänzung entspricht sowohl dem Inter-
esse der Verleger,

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.553 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/13423 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/13423, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 52.380–78.933 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.40) +D1D2D3 · Prüfwert 61f63e33aba6de25….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP