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Artikel 1 · BT-Drs. 17/13222 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeszentralregister-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bundeszentralregister-
gesetzes – BZRG)
Zu Nummer 1
Die Neuregelung dient der Verwaltungsvereinfachung.
Nach § 20 Absatz 1 Satz 5 BZRG sind Stellen, die eine
Mitteilung zum Register bewirkt haben oder denen nach-
weisbar eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist, aus da-
tenschutzrechtlichen Gründen zu benachrichtigen, wenn im
Register eine Eintragung berichtigt wurde, sofern es sich
nicht um eine offenbare Unrichtigkeit handelt. Während eine
solche Benachrichtigung an Stellen, die eine unrichtige Aus-
kunft erhalten haben, wegen der zeitlichen Begrenzung in
§ 42c Absatz 2 BZRG grundsätzlich nur binnen eines Jahres
nach der Auskunftserteilung ergehen kann, sind der Benach-
richtigung der mitteilenden Stellen bislang keine zeitlichen
Grenzen gesetzt.
Werden der Registerbehörde z. B. im Rahmen eines Perso-
nenermittlungsverfahrens neue Personendaten bekannt, sind
von der entsprechenden Berichtigung der Registerdaten alle
Drucksache 17/13222 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Stellen in Kenntnis zu setzen, die eine Entscheidung unter
Angaben der früheren Personendaten mitgeteilt haben. Da
im Register noch Eintragungen enthalten sind, die vor über
70 Jahren ergangen sind, müssten selbst zwischenzeitlich
aufgelöste Stellen, wie z. B. Militärgerichte oder Kreis- und
Bezirksgerichte der ehemaligen Deutschen Demokratischen
Republik, von der Berichtigung unterrichtet werden. Eine
Benachrichtigung ist zudem nicht sinnvoll, wenn die Straf-
akten, denen die Benachrichtigungen zuzuordnen wären,
vernichtet worden sind. Auch ist das datenschutzrechtlich
schutzwürdige Informationsbedürfnis der mitteilenden Stel-
len über die im Register vorgenommenen Berichtigungen
erloschen, wenn die Strafvollstreckung abgeschlossen ist
und die Akten der Archivi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.037 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/13222, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.886–59.923 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.38) +D1D2D3 · Prüfwert 8bc777d52163cf8b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP