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Artikel 6 · BT-Drs. 17/13063 · S. 26

Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Artikel 6 regelt das Inkrafttreten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/13063
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Re-
gelungsvorhabens geprüft.
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Bei der Verwaltung (Bundesebene) ist mit Umstellungsauf-
wand in Höhe von maximal 130 000 Euro und mit jähr-
lichem Mehraufwand von 73 000 Euro zu rechnen. Auf
Seiten der Länder ist von einmaligem Aufwand in Höhe von
140 000 Euro und von einer Reduzierung des jährlichen
Aufwands um 16 000 Euro auszugehen:
• Auf Grund der Anpassung des Ausländerzentralregisters
für die Speicherung zusätzlicher Sachverhalte im Zu-
sammenhang mit der Gewährung subsidiären Schutzes
rechnet das Ressort mit einmaligen Kosten auf Seiten
des Bundesverwaltungsamts in Höhe von 30 000 bis
130 000 Euro. Die Höhe der Kosten ist davon abhängig,
ob die Umsetzung gleichzeitig mit anderen geplanten
Änderungen des Ausländerzentralregisters durchgeführt
werden kann.
• Bei den Ausländerbehörden wird auf Grund des Rege-
lungsentwurfs einmaliger Erfüllungsaufwand entstehen.
Dieser ergibt sich daraus, dass Personen, denen bereits
vor Inkrafttreten dieses Gesetzes internationaler subsi-
diärer Schutz gewährt worden ist, nunmehr auf Antrag
ein Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 2 AufenthG auszu-
stellen ist. Das Ressort geht von rund 8 000 Antragstel-
lern aus. Der einmalige Mehraufwand hierfür dürfte sich
auf gut 140 000 Euro belaufen.
• Bei den Ausländerbehörden wird jährlicher Erfüllungs-
aufwand dadurch entfallen, dass ihre Zuständigkeit für
isolierte Anträge auf internationalen subsidiären Schutz
künftig auf das Bundesamt für Migration und Flücht-
linge (BAMF) übergeht. Die Zahl der Anträge liegt bei
900 p

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.655 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/13063, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 97.372–101.027 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 0175d0755be5c3dd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP