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Artikel 6 · BT-Drs. 17/13063 · S. 26
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten) Artikel 6 regelt das Inkrafttreten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/13063 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Re- gelungsvorhabens geprüft. I. Zusammenfassung II. Im Einzelnen Bei der Verwaltung (Bundesebene) ist mit Umstellungsauf- wand in Höhe von maximal 130 000 Euro und mit jähr- lichem Mehraufwand von 73 000 Euro zu rechnen. Auf Seiten der Länder ist von einmaligem Aufwand in Höhe von 140 000 Euro und von einer Reduzierung des jährlichen Aufwands um 16 000 Euro auszugehen: • Auf Grund der Anpassung des Ausländerzentralregisters für die Speicherung zusätzlicher Sachverhalte im Zu- sammenhang mit der Gewährung subsidiären Schutzes rechnet das Ressort mit einmaligen Kosten auf Seiten des Bundesverwaltungsamts in Höhe von 30 000 bis 130 000 Euro. Die Höhe der Kosten ist davon abhängig, ob die Umsetzung gleichzeitig mit anderen geplanten Änderungen des Ausländerzentralregisters durchgeführt werden kann. • Bei den Ausländerbehörden wird auf Grund des Rege- lungsentwurfs einmaliger Erfüllungsaufwand entstehen. Dieser ergibt sich daraus, dass Personen, denen bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes internationaler subsi- diärer Schutz gewährt worden ist, nunmehr auf Antrag ein Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 2 AufenthG auszu- stellen ist. Das Ressort geht von rund 8 000 Antragstel- lern aus. Der einmalige Mehraufwand hierfür dürfte sich auf gut 140 000 Euro belaufen. • Bei den Ausländerbehörden wird jährlicher Erfüllungs- aufwand dadurch entfallen, dass ihre Zuständigkeit für isolierte Anträge auf internationalen subsidiären Schutz künftig auf das Bundesamt für Migration und Flücht- linge (BAMF) übergeht. Die Zahl der Anträge liegt bei 900 p
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.655 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/13063, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 97.372–101.027 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 0175d0755be5c3dd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP