Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 17/13063 · S. 25
Zu Artikel 3 (Änderung der AZRG-Durchfüh-
Zu Artikel 3 (Änderung der AZRG-Durchfüh- rungsverordnung) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Ebenso wie die Anerkennung als Asylberechtigter kann auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erlöschen sowie widerrufen oder zurückgenommen werden, so dass nunmehr die Speicherung im Ausländerzentralregister eben- falls vorgesehen wird. Dasselbe gilt für Widerruf und Rück- nahme der Zuerkennung des internationalen subsidiären Schutzes als Folgeänderung der Neuregelung nach § 73b Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung zu Buchstabe a. Zu Nummer 2 Es handelt sich um Folgeänderungen zur Ergänzung des § 25 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (Erteilung ei- ner Aufenthaltserlaubnis bei Zuerkennung des internationa- len subsidiären Schutzes nach § 4 Absatz 1 des Asylverfah- rensgesetzes).
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Herkunft
BT-Drs. 17/13063, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 96.268–97.121 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 0175d0755be5c3dd….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP