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Artikel 3 · BT-Drs. 17/13063 · S. 25

Zu Artikel 3 (Änderung der AZRG-Durchfüh-

Zu Artikel 3 (Änderung der AZRG-Durchfüh-
rungsverordnung)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Ebenso wie die Anerkennung als Asylberechtigter kann
auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erlöschen
sowie widerrufen oder zurückgenommen werden, so dass
nunmehr die Speicherung im Ausländerzentralregister eben-
falls vorgesehen wird. Dasselbe gilt für Widerruf und Rück-
nahme der Zuerkennung des internationalen subsidiären
Schutzes als Folgeänderung der Neuregelung nach § 73b
Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes.
Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung zu
Buchstabe a.
Zu Nummer 2
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Ergänzung des
§ 25 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (Erteilung ei-
ner Aufenthaltserlaubnis bei Zuerkennung des internationa-
len subsidiären Schutzes nach § 4 Absatz 1 des Asylverfah-
rensgesetzes).

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Herkunft

BT-Drs. 17/13063, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 96.268–97.121 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 0175d0755be5c3dd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP