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Artikel 1 · BT-Drs. 17/13028 · S. 9

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderungen zu den Buchstaben a und b dienen der An-
passung der Inhaltsübersicht an die neuen Regelungen des
Gesetzes.
Zu Nummer 2 (§ 2 – Anwendung)
Der Beschluss der Bundesregierung wird im Anwendungs-
fall des § 1 Absatz 1 Nummer 1, das heißt im Rahmen der
Amtshilfe des Bundes – z. B. auf Ersuchen eines Landes –
bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren
Unglücksfall einschließlich eines terroristischen Anschlags,
durch eine Entscheidung des Bundesministeriums für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung ersetzt. Die Änderung ist
begründet durch die Notwendigkeit, in diesen Fällen
schnellst möglich handeln zu können. Im Ereignisfall kann
die Herbeiführung eines Beschlusses durch die Bundes-
regierung als Gremium zu Zeitverzögerungen in der Krisen-
bewältigung führen. Durch die Änderung steigert sich die
Effektivität des Krisenmanagements des Bundesministe-
riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und damit der
Bundesregierung insgesamt.
Die übrigen Anwendungsfälle des § 1 Absatz 1 Nummer 2
bis 4 sind – voraussichtlich – nicht von einer solchen Eilbe-
dürftigkeit geprägt, so dass die politische Entscheidung in
den Fällen der Nummern 2 bis 4 durch die Bundesregierung
herbeigeführt werden kann. Gerade die Unterstützung eines
Einsatzes von Streitkräften aufgrund des Verkehrsleistungs-
gesetzes ist weiterhin von der politischen Entscheidung in
Form eines Beschlusses der Bundesregierung als Beschluss-
organ abhängig. In diesen Fällen wird ausdrücklich von
einer Änderung abgesehen.
Die Formulierungen des Absatzes 2 sind entsprechend an-
gepasst worden. Darüber hinaus sind die Entscheidung des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
oder der Beschluss der Bundesregierung im Bundesanzeiger
bekannt zu 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.401 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/13028 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/13028, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.567–31.968 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 908d49ab121b7a11….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP