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Artikel 1 · BT-Drs. 17/13027 · S. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Artikel 1 enthält Änderungen des Bundesfernstraßenmaut- gesetzes. Zu Nummer 1 (§ 1 Absatz 1 Satz 1) Zur Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes an die neue Richtlinie 2011/76/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. Nr. L 269 vom 14.10.2011, S. 1) muss die Zitierung in § 1 Absatz 1 Satz 1 aktualisiert werden. Zu Nummer 2 (§ 3 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 4) Vorbemerkung zu den Buchstaben a, b und d Die Mauterhebung in Deutschland mittels des in Betrieb befindlichen Mautsystems erfolgt abschnittsbezogen. Ein mautpflichtiger Abschnitt ist jeweils die Strecke zwischen zwei Knotenpunkten des mautpflichtigen Netzes. Die Ab- schnittslängen beziehen sich auf den Schnittpunkt der ver- knüpften Straßenachsen oder in Ermangelung einer Straßen- achse auf den Beginn oder das Ende der mautpflichtigen Strecke und werden auf volle 100 m kaufmännisch ge- rundet. Die gerundeten Längen der Abschnitte sind in der Mauttabelle veröffentlicht und für alle Nutzer einheitlich. Pro Abschnitt werden die Mautgebühren durch Multiplika- tion der Abschnittslänge mit dem gültigen Mautsatz ermit- telt und auf einen vollen Cent-Betrag kaufmännisch gerun- det. Die Mautgebühr für eine gefahrene Gesamtstrecke er- gibt sich aus der Summe der gerundeten Abschnittsgebüh- ren. Eine erneute Rundung des Gesamtbetrages ist nicht Drucksache 17/13027 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode erforderlich, weil die Summe von Abschnittsbeträgen, die bereits auf auf volle Cent-Beträge gerundet sind, wieder ei- nen Gesamtbetrag mit einem vollen Cent-Betrag ergibt. Zur Klarstellung wird die tatsächliche Erhebungspra
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.770 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/13027, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.275–19.045 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.17) +D1D2D3 · Prüfwert 6d4abf7c431eb049….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP