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Artikel 1 · BT-Drs. 17/13027 · S. 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Artikel 1 enthält Änderungen des Bundesfernstraßenmaut-
gesetzes.
Zu Nummer 1 (§ 1 Absatz 1 Satz 1)
Zur Anpassung des Bundesfernstraßenmautgesetzes an die
neue Richtlinie 2011/76/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. September 2011 zur Änderung der
Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere
Nutzfahrzeuge (ABl. Nr. L 269 vom 14.10.2011, S. 1) muss
die Zitierung in § 1 Absatz 1 Satz 1 aktualisiert werden.
Zu Nummer 2 (§ 3 Überschrift, Absatz 1, Absatz 2 und
Absatz 4)
Vorbemerkung zu den Buchstaben a, b und d
Die Mauterhebung in Deutschland mittels des in Betrieb
befindlichen Mautsystems erfolgt abschnittsbezogen. Ein
mautpflichtiger Abschnitt ist jeweils die Strecke zwischen
zwei Knotenpunkten des mautpflichtigen Netzes. Die Ab-
schnittslängen beziehen sich auf den Schnittpunkt der ver-
knüpften Straßenachsen oder in Ermangelung einer Straßen-
achse auf den Beginn oder das Ende der mautpflichtigen
Strecke und werden auf volle 100 m kaufmännisch ge-
rundet. Die gerundeten Längen der Abschnitte sind in der
Mauttabelle veröffentlicht und für alle Nutzer einheitlich.
Pro Abschnitt werden die Mautgebühren durch Multiplika-
tion der Abschnittslänge mit dem gültigen Mautsatz ermit-
telt und auf einen vollen Cent-Betrag kaufmännisch gerun-
det. Die Mautgebühr für eine gefahrene Gesamtstrecke er-
gibt sich aus der Summe der gerundeten Abschnittsgebüh-
ren. Eine erneute Rundung des Gesamtbetrages ist nicht
Drucksache 17/13027 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
erforderlich, weil die Summe von Abschnittsbeträgen, die
bereits auf auf volle Cent-Beträge gerundet sind, wieder ei-
nen Gesamtbetrag mit einem vollen Cent-Betrag ergibt.
Zur Klarstellung wird die tatsächliche Erhebungspra

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.770 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/13027, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.275–19.045 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.17) +D1D2D3 · Prüfwert 6d4abf7c431eb049….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP