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Artikel 1 · BT-Drs. 17/13025 · S. 12
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 2 (§ 2) Der zusätzliche Absatz 7 erweitert den Anwendungsbereich des TEHG um Aufgaben im Zusammenhang mit der Ge- währung von Beihilfen zur Kompensation der emissions- handelsbedingten Mehrkosten des Strombezugs von Unter- nehmen, die in besonderem Maße im internationalen Wett- bewerb stehen. Grundlage für diese Beihilfen ist Artikel 10a Absatz 6 der Emissionshandels-Richtlinie, zu dessen Kon- kretisierung die EU-Kommission entsprechende Beihilfe- Leitlinien beschlossen hat (Mitteilung der Kommission „Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusam- menhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgas- zertifikaten nach 2012“; ABl C 158 vom 5.6.2012, S. 4). Auf der Grundlage dieser Beihilfe-Leitlinien hat das Bun- desministerium für Wirtschaft und Technologie eine Förder- richtlinie veröffentlicht. Durch die Erweiterung des Anwen- dungsbereichs des TEHG können für diese Beihilfeverfah- ren spezielle gesetzliche Regelungen vorgesehen werden. Zu Nummer 3 (§ 4 Absatz 6) Die Änderung in Absatz 6 dient der Klarstellung, dass die Kooperation zwischen den Landesbehörden und dem Um- weltbundesamt für alle Verfahren gilt, bei denen Landes- behörden entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Emissionsgenehmigung nach § 4 zu erteilen ist, also neben den bisher ausdrücklich geregelten Verfahren zur Emis- sionsgenehmigung bei Neuanlagen und Anlagenänderungen insbesondere auch in den von Absatz 6 bereits mit umfass- ten Fällen der gesonderten Genehmigung nach Absatz 4 und den gesonderten Verfahren zur Feststellung, ob eine Anlage dem Anwendungsbereich des TEHG unterliegt oder nicht. Zu Nummer 4 (§ 5 Absatz 2) Folgeänderung zur Änderung von § 21. Zu Nummer 5 (§ 9 Absatz 2) Folgeänderung zur Änderung von § 21. Zu Nummer 6 (§ 10 Satz 2) Folgeänderung zur Änd
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.595 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/13025, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.728–54.323 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.28) +D1D2D3 · Prüfwert 194eeb0abd8cb2ff….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP