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Artikel 2 · BT-Drs. 17/13023 · S. 17

Zu Artikel 2 (Änderung des Zwölften Buches

Zu Artikel 2 (Änderung des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch)
Mit der Verlängerung der Befristung wird dem Umstand
Rechnung getragen, dass eine Neuordnung der Zuständig-
keiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis
zum Ablauf des Jahres 2013 nicht erreicht werden kann. Die
Befristung des Leistungstatbestandes des § 54 Absatz 3 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, der im Rahmen des Ge-
setzes zur Regelung des Assistenzbedarfs im Krankenhaus
vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2495) in das Gesetz aufge-
nommen wurde, erfolgte laut amtlicher Begründung (Aus-
schussdrucksache 16(11)1385) wegen der angestrebten
Neuordnung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugend-
liche.
Die Neuordnung der Zuständigkeiten für Kinder und
Jugendliche mit Behinderungen war nach der Arbeits- und
Sozialministerkonferenz (ASMK) 2007 zunächst Gegen-
stand der interkonferenziellen Arbeitsgruppe „Sicherung
der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinde-
rungen“; seit der ASMK 2009 ist damit die von der ASMK
und JFMK eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Inklu-
sion von jungen Menschen mit Behinderungen“ befasst.
Wegen des Umfangs und der Komplexität der in diesem Zu-
sammenhang zu klärenden Fragen wird die Arbeitsgruppe
ihren Abschlussbericht erst der JFMK und der ASMK 2013
vorlegen können.
Bei einer Entscheidung von JFMK und ASMK für eine
Neuordnung wird die Bundesregierung prüfen, ob den Be-
schlüssen von ASMK und JFMK Rechnung getragen wer-
den soll. Wenn sie sich für eine Neuordnung entscheidet,
könnte ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren frühes-
Drucksache 17/13023 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
tens in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundesta-
ges durchgeführt werden. Die Dauer der Verlängerung der
Befristung berücksichtigt daneben auch die Einschätzung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.938 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/13023, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 63.200–65.138 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert 09364d15cb42d9f6….

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