Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/12856 · S. 11
Zu Artikel 5 (Änderung des Straßenverkehrsgeset-
Zu Artikel 5 (Änderung des Straßenverkehrsgeset- zes) Zu Nummer 1 (§ 1 Absatz 3 – neu) In Zusammenhang mit dem Thema Elektromobilität gewin- nen sogenannte Elektrofahrräder im öffentlichen Straßen- verkehr zunehmend an Bedeutung. Auf Grund der dyna- mischen Marktentwicklung und großen Variantenvielfalt besteht oft Unklarheit über die verkehrsrechtliche Einstu- fung dieser Fahrzeuge und über die daraus resultierenden fahrerlaubnis-, verhaltens- und zulassungsrechtlichen Kon- sequenzen. Eine Anpassung des § 1 des Straßenverkehrsge- setzes (StVG) soll Rechtssicherheit bei der verkehrsrecht- lichen Einordnung von Elektrofahrrädern schaffen. Die Richtlinie 2002/24/EG über die Typgenehmigung von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nimmt in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maxi- malen Nenndauerleistung von 0,25 Kilowatt ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeug- geschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird von deren Gel- tungsbereich aus. Diese Fahrzeuge werden national ver- kehrsrechtlich bereits als Fahrräder eingestuft. Viele Elektrofahrräder verfügen zusätzlich über eine soge- nannte „Anfahr- oder Schiebehilfe, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Ge- mäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/ EG sind auch alle Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h von deren Gel- tungsbereich ausgenommen. Diese Fahrzeuge können natio- nal geregelt werden. Gemäß § 1 Absatz 2 des StVG in der gültigen Fassung sin
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.202 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/12856 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/12856, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.640–36.842 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 1f7e8c53ec0ad9d3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP