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Artikel 2 · BT-Drs. 17/12638 · S. 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2
Mit der Regelung wird die Möglichkeit der Erdverkabelung
auf zwei Pilotvorhaben nach § 12b Absatz 1 Satz 3 Num-
mer 3 Buchstabe a EnwG ausgedehnt. Die Verkabelung von
HGÜ-Leitungen gehört noch nicht zum Stand der Technik
und ist mit Mehrkosten verbunden. Gleichwohl können
Erdverkabelungen einen wichtigen Beitrag für die lokale Ak-
zeptanz des Netzausbaus und damit die Beschleunigung des
Netzausbaus leisten. Vor diesem Hintergrund sollen zunächst
Erfahrungen mit Erdkabeln bei HGÜ-Leitungen im Rahmen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/12638
von Pilotvorhaben gesammelt werden. Um für die Entschei-
dung über einen großflächigen Einsatz der Erdverkabelung
von HGÜ-Leitungen zügig belastbare Erfahrungen mit dieser
Technologie zu sammeln, wird die Möglichkeiten zur Erdver-
kabelung auf ein zweites Pilotvorhaben ausgedehnt.
Um die Mehrkosten der Durchführung der Pilotvorhaben
und die erhöhte Flächeninanspruchnahme durch den Einsatz
von Erdkabeln zu begrenzen, ist der Einsatz von Erdkabeln
nur auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnit-
ten sinnvoll. Die Voraussetzungen für eine Teilverkabelung,
insbesondere die Abstandsvorschriften von einer Wohnbe-
bauung, richten sich entsprechend § 12e Absatz 3 EnWG
nach den Vorschriften des Energieleitungsausbaugesetzes.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12638, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 90.779–92.102 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert c18cc514fa93c166….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP