Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 9 · BT-Drs. 17/12637 · S. 43
Zu Artikel 8 bis 13
Zu Artikel 8 bis 13 Auch hier werden nur die Verweisungen und Begriffs- bestimmungen angepasst. c) Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Sie ist weder Adressat der vorgeschlagenen Regelungen noch be- dürfen diese eines Vollzuges durch die Verwaltung. 4. Weitere Kosten Weitere Kosten werden nicht verursacht. Insbesondere sind keine Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau zu er- warten. 5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist die Regelung neu- tral. VI. Befristung; Evaluation Eine Befristung des Gesetzes erscheint zum jetzigen Zeit- punkt nicht sinnvoll. Der weit überwiegende Teil des Geset- zes ist vorgegeben durch vollharmonisierte Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie. Insoweit besteht kein Spielraum für den innerstaatlichen Gesetzgeber. Gemäß Artikel 30 der Richtlinie legt die EU-Kommission dem Europäischen Par- lament und dem Rat bis zum 13. Dezember 2016 einen Be- richt über die Anwendung dieser Richtlinie vor. Diesem Be- Drucksache 17/12637 – 44 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode richt werden erforderlichenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Anpassung der Richtlinie an Entwicklungen auf dem Gebiet des Verbraucherrechts beigefügt. Eine Evaluation des zum großen Teil durch europarechtliche Vorgaben ge- prägten Gesetzes sollte daher sinnvollerweise frühestens nach Vorlage des oben genannten Berichts der EU-Kommis- sion erfolgen. B. Besonderer Teil
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Herkunft
BT-Drs. 17/12637, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 182.136–183.621 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert eff4e4e631a0e0a4….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP