Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 6 · BT-Drs. 17/12634 · S. 37

Zu Artikel 6 (Änderung der Finanzgerichtsordnung –

Zu Artikel 6 (Änderung der Finanzgerichtsordnung –
FGO)
Die Änderung von § 52a ist nach Zielsetzung und Rege-
lungsinhalt weitgehend deckungsgleich mit der Neufassung
Drucksache 17/12634 – 38 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
von § 130a ZPO, auf dessen Begründung daher Bezug
genommen wird. Die Änderung erweitert und vereinfacht für
den Finanzgerichtsprozess den elektronischen Zugang zu
den Gerichten. Die Vorschrift soll der Sache nach alle
Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen sowie schriftlich
einzureichende Auskünfte, Gutachten, Aussagen und Erklä-
rungen Dritter erfassen. Hierunter fallen – wie im geltenden
Recht – die bestimmenden Schriftsätze, das heißt die Schrift-
sätze, die nicht nur einen späteren Vortrag ankündigen,
sondern Erklärungen enthalten, die mit Einreichung bzw.
Zustellung als Prozesshandlungen wirksam werden. Abwei-
chend vom geltenden Recht sollen einheitliche Formanfor-
derungen wie in der ZPO aber auch für sonstige vorbereiten-
de Schriftsätze gelten. § 52a Absatz 5 Satz 3 stellt darüber
hinaus klar, dass bei elektronischer Kommunikation keine
Abschriften für die Verfahrensbeteiligten beizufügen sind.
Die Änderung von § 52b zeichnet die Neufassung von § 298
ZPO und § 298a Absatz 2 ZPO mit den Regelungen zum bin-
nenjustiziellen Medientransfer nach.
Die Einfügung eines § 52c übernimmt die Nutzungspflicht
für Rechtsanwälte aus § 130d ZPO und erweitert sie um die
vertretungsberechtigten Personen, die sich eines speziellen
Übermittlungsweges auf der Grundlage des § 52a Absatz 4
Nummer 2 bedienen können.
Die Streichungen in § 65 Absatz 1 Satz 4 und § 77 Absatz 2
Satz 1 entsprechen der Änderung von § 131 ZPO und soll
vermeiden, dass bei einer Übertragung Urschriften vernich-
tet werden.
Die Änderungen der §§ 317, 329 ZPO durch Artikel 1 Num-

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.951 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/12634 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/12634, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 186.086–188.037 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert 76222228105b3f5f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP