Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/12634 · S. 36
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Ver-
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Ver- fahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge- richtsbarkeit – FamFG) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht ist an die Änderung in der Nummer 3 anzupassen. Zu Nummer 2 (§ 14) Die Änderung von Absatz 1 Satz 2 stellt eine Folgeänderung zu der Aufhebung von § 298a Absatz 3 ZPO dar. In Absatz 2 Satz 1 wird, parallel zu § 130a Absatz 1 Satz 1 ZPO, die Art der Dokumente, die als elektronisches Dokument übermittelt werden dürfen, um Auskünfte, Aus- sagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter, die schriftlich einzureichen sind, erweitert. Die Änderung von Absatz 2 Satz 2 stellt eine Folgeänderung zu der Neufas- sung von § 130a ZPO dar. Nachdem die bislang in § 130a Absatz 2 ZPO geregelte Ermächtigungsgrundlage entfallen ist, kann auf § 130a ZPO insgesamt Bezug genommen werden. Auch in den dem FamFG unterliegenden Verfahren sollen künftig generell elektronische Dokumente bei den Gerichten eingereicht werden können. Die Bundesregierung und die Landesregierungen müssen diese Möglichkeit nicht mehr durch den Erlass von Rechtsverordnungen eröffnen. Die ent- sprechenden Verordnungsermächtigungen in Absatz 4 kön- nen daher gestrichen werden. Die Streichungen in Absatz 4 entsprechen für die FamFG-Verfahren der Aufhebung des bisherigen § 130a Absatz 2 ZPO für ZPO-Verfahren. Zu Nummer 3 (§ 14a – neu) Die Einfügung des § 14a – neu – dient der Einführung der elektronischen Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Notare und Behörden in den vom FamFG erfassten Verfahren. Auf die Begründung zu Artikel 1 Nummer 4 wird Bezug genom- men. Zu Nummer 4 (§ 229 Absatz 3 Satz 2) § 229 Absatz 3 Satz 2 stellt bislang klar, dass das Übermitt- lungsverfahren nach § 229 Absatz 3 Satz 1 unabhängig von dem Erlass
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.102 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/12634, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 176.587–178.689 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.35) +D1D2D3 · Prüfwert 76222228105b3f5f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP