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Artikel 8 · BT-Drs. 17/12455 · S. 75

Zu Artikel 8 (Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes)
Die Vorschrift trägt den besonderen Anforderungen und
Bedürfnissen der im Wettbewerb stehenden privatisierten
Postnachfolgeunternehmen Rechnung. In den Unternehmen
erfolgt der gemeinsame Einsatz von Beamten und Arbeit-
nehmern nicht statusbezogen, sondern aufgabenbezogen
nach einheitlichen Bedingungen. Die Zuordnung der Tätig-
keiten (Funktionen) zu den Ämtern kann im Einzelfall auch
laufbahnübergreifend erfolgen.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12455, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 210.935–211.408 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert e7cdde11b29177fc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP