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Artikel 4 · BT-Drs. 17/12455 · S. 73

Zu Artikel 4 Änderung der Auslandsverwendungs-

Zu Artikel 4 Änderung der Auslandsverwendungs-
zuschlagsverordnung)
Die Vorschrift wird redaktionell neu gefasst. Die Neurege-
lung in Nummer 3 erfasst den Fall, dass am bisherigen
Dienstort im Ausland eine Gemeinschaftsunterkunft bei-
behalten wird. Dabei wird zwischen einer Gemeinschafts-
Drucksache 17/12455 – 74 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
unterkunft gegen Bezahlung und einer unentgeltlich be-
reitgestellten Gemeinschaftsunterkunft unterschieden. Die
Änderungen tragen den unterschiedlichen Ausgabebelastun-
gen Rechnung. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und
enthält eine redaktionelle Änderung.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12455, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 205.159–205.779 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert e7cdde11b29177fc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP