Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 17/12455 · S. 73
Zu Artikel 4 Änderung der Auslandsverwendungs-
Zu Artikel 4 Änderung der Auslandsverwendungs- zuschlagsverordnung) Die Vorschrift wird redaktionell neu gefasst. Die Neurege- lung in Nummer 3 erfasst den Fall, dass am bisherigen Dienstort im Ausland eine Gemeinschaftsunterkunft bei- behalten wird. Dabei wird zwischen einer Gemeinschafts- Drucksache 17/12455 – 74 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode unterkunft gegen Bezahlung und einer unentgeltlich be- reitgestellten Gemeinschaftsunterkunft unterschieden. Die Änderungen tragen den unterschiedlichen Ausgabebelastun- gen Rechnung. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und enthält eine redaktionelle Änderung.
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Herkunft
BT-Drs. 17/12455, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 205.159–205.779 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert e7cdde11b29177fc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP