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Artikel 13 · BT-Drs. 17/12375 · S. 49

Zu Artikel 13 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Zu Artikel 13 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Absatz 1
Der Absatz bestimmt, dass die in dem vorliegenden Ände-
rungsgesetz vorgesehenen Änderungen grundsätzlich am
Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Zu Absatz 2
Die Änderungen des § 43b Absatz 2 EStG, § 52 Absatz 55a
sowie 55c und 55d – aufgehoben – EStG, der Anlage 2 zu
§ 43b EStG, des § 8b Absatz 9 KStG, § 34 Absatz 7 KStG
sowie § 9 Nummer 7 Satz 1 GewStG treten ebenfalls mit
Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. Die Anpassungen an
die Neufassung der Mutter-Tochter-Richtlinie treten in
Übereinstimmung mit der in Artikel 8 Absatz 1 der Richt-
linie enthaltenen Umsetzungsverpflichtung zum 1. Januar
2012 in Kraft.
Zu Absatz 3
Nach Absatz 3 tritt das neue EU-Amtshilfegesetz (Artikel 1),
mit dem die Amtshilferichtlinie in nationales Recht umge-
setzt wird, einschließlich der redaktionellen Folgeänderun-
gen mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft (vgl. Artikel 29
Absatz 1 Amtshilferichtlinie).
Zudem tritt der neue § 52b EStG ebenfalls mit Wirkung
vom 1. Januar 2013 in Kraft. Eine Neufassung des § 52b
EStG zum 1. Januar 2013 ist erforderlich, weil diese Vor-
schrift durch Artikel 25 Absatz 5 des Gesetzes zur Umset-
zung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuer-
licher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsge-
setz) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) ab dem
1. Januar 2013 aufgehoben worden ist. Die Finanzverwal-
tung wendet den neuen § 52b EStG, der das ELStAM-Ver-
fahren für alle Beteiligten vereinfacht, bereits im Vorgriff
auf die vorliegende gesetzliche Regelung an. Das rück-
wirkende Inkraftsetzen ist zulässig, weil der Vertrauens-
schutz für die Anwender des Verfahrens hinreichend ge-
währleistet ist. Es handelt sich um eine begünstigende Re-
gelung, über die die Anwender durch zahlreic

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.662 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/12375, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 231.029–235.691 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert c2c06bb490487abb….

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