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Artikel 13 · BT-Drs. 17/12375 · S. 49
Zu Artikel 13 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 13 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) Zu Absatz 1 Der Absatz bestimmt, dass die in dem vorliegenden Ände- rungsgesetz vorgesehenen Änderungen grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Zu Absatz 2 Die Änderungen des § 43b Absatz 2 EStG, § 52 Absatz 55a sowie 55c und 55d – aufgehoben – EStG, der Anlage 2 zu § 43b EStG, des § 8b Absatz 9 KStG, § 34 Absatz 7 KStG sowie § 9 Nummer 7 Satz 1 GewStG treten ebenfalls mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft. Die Anpassungen an die Neufassung der Mutter-Tochter-Richtlinie treten in Übereinstimmung mit der in Artikel 8 Absatz 1 der Richt- linie enthaltenen Umsetzungsverpflichtung zum 1. Januar 2012 in Kraft. Zu Absatz 3 Nach Absatz 3 tritt das neue EU-Amtshilfegesetz (Artikel 1), mit dem die Amtshilferichtlinie in nationales Recht umge- setzt wird, einschließlich der redaktionellen Folgeänderun- gen mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft (vgl. Artikel 29 Absatz 1 Amtshilferichtlinie). Zudem tritt der neue § 52b EStG ebenfalls mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. Eine Neufassung des § 52b EStG zum 1. Januar 2013 ist erforderlich, weil diese Vor- schrift durch Artikel 25 Absatz 5 des Gesetzes zur Umset- zung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuer- licher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsge- setz) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) ab dem 1. Januar 2013 aufgehoben worden ist. Die Finanzverwal- tung wendet den neuen § 52b EStG, der das ELStAM-Ver- fahren für alle Beteiligten vereinfacht, bereits im Vorgriff auf die vorliegende gesetzliche Regelung an. Das rück- wirkende Inkraftsetzen ist zulässig, weil der Vertrauens- schutz für die Anwender des Verfahrens hinreichend ge- währleistet ist. Es handelt sich um eine begünstigende Re- gelung, über die die Anwender durch zahlreic
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.662 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/12375, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 231.029–235.691 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert c2c06bb490487abb….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP