Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/12295 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels-
Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels- gesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Hier werden die durch die Neuregelungen erforderlichen Anpassungen in der Inhaltsübersicht vorgenommen. Zu Nummer 2 (§ 31) Zu Buchstabe a Die Honorar-Anlageberatung wird als zusätzliche Form der Anlageberatung eingeführt. Sie unterscheidet sich von der herkömmlichen Anlageberatung dadurch, dass der Honorar- Anlageberater gesteigerten Wohlverhaltenspflichten unter- liegt und den Kunden informieren muss, dass er die Anlage- beratung als Honorar-Anlageberatung erbringt. Absatz 4b Satz 1 räumt Wertpapierdienstleistungsunterneh- men die Möglichkeit ein, die Anlageberatung als Honorar- Anlageberatung zu erbringen. Diese Unterform der Anlage- beratung steht neben der „normalen“ Anlageberatung nach den Vorgaben der geltenden „MiFID“ und ergänzt diese in einem von der Richtlinie nicht erfassten Bereich. Die Anla- geberatung auf der Grundlage der europäischen Vorgaben kann weiter erbracht werden. Absatz 4b Satz 1 Nummer 1 stellt sicher, dass der Kunde rechtzeitig vor der Erbringung der Honorar-Anlageberatung und in verständlicher Art und Weise darüber informiert wer- den muss, dass die Anlageberatung auf Honorarbasis er- bracht wird. Der Kunde soll eine bewusste Entscheidung für diese Form der Wertpapierdienstleistung treffen können. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12295 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2 betrifft das bei der Honorar- Anlageberatung zu berücksichtigende Angebotsspektrum. Grundsätzlich soll der Honorar-Anlageberater über einen Marktüberblick verfügen und seiner Empfehlung einen hin- reichenden Rahmen von Finanzinstrumenten zugrunde le- gen. Dieser soll sowohl hinsichtlich der Art der berücksich- tigten Finanzinstrumente als auch hinsichtlich der Emitten- ten u
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.822 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/12295, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.919–54.741 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 02f976b24c178677….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP