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Artikel 1 · BT-Drs. 17/12295 · S. 14

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels-

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierhandels-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Hier werden die durch die Neuregelungen erforderlichen
Anpassungen in der Inhaltsübersicht vorgenommen.
Zu Nummer 2 (§ 31)
Zu Buchstabe a
Die Honorar-Anlageberatung wird als zusätzliche Form der
Anlageberatung eingeführt. Sie unterscheidet sich von der
herkömmlichen Anlageberatung dadurch, dass der Honorar-
Anlageberater gesteigerten Wohlverhaltenspflichten unter-
liegt und den Kunden informieren muss, dass er die Anlage-
beratung als Honorar-Anlageberatung erbringt.
Absatz 4b Satz 1 räumt Wertpapierdienstleistungsunterneh-
men die Möglichkeit ein, die Anlageberatung als Honorar-
Anlageberatung zu erbringen. Diese Unterform der Anlage-
beratung steht neben der „normalen“ Anlageberatung nach
den Vorgaben der geltenden „MiFID“ und ergänzt diese in
einem von der Richtlinie nicht erfassten Bereich. Die Anla-
geberatung auf der Grundlage der europäischen Vorgaben
kann weiter erbracht werden.
Absatz 4b Satz 1 Nummer 1 stellt sicher, dass der Kunde
rechtzeitig vor der Erbringung der Honorar-Anlageberatung
und in verständlicher Art und Weise darüber informiert wer-
den muss, dass die Anlageberatung auf Honorarbasis er-
bracht wird. Der Kunde soll eine bewusste Entscheidung für
diese Form der Wertpapierdienstleistung treffen können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/12295
Absatz 4b Satz 1 Nummer 2 betrifft das bei der Honorar-
Anlageberatung zu berücksichtigende Angebotsspektrum.
Grundsätzlich soll der Honorar-Anlageberater über einen
Marktüberblick verfügen und seiner Empfehlung einen hin-
reichenden Rahmen von Finanzinstrumenten zugrunde le-
gen. Dieser soll sowohl hinsichtlich der Art der berücksich-
tigten Finanzinstrumente als auch hinsichtlich der Emitten-
ten u

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.822 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12295, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.919–54.741 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.29) +D1D2D3 · Prüfwert 02f976b24c178677….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP