Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/12163 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs – BGB) Zu Nummer 1 (§ 1686 Satz 2 BGB) Der in § 1686 Satz 2 BGB enthaltenen Zuständigkeitsrege- lung bedarf es nicht mehr. Das in § 1686 BGB geregelte Aus- kunftsverfahren ist – dies wird durch Ergänzung des § 151 Nummer 2 FamFG nunmehr ausdrücklich klargestellt – eine Kindschaftssache, so dass sich die funktionale Zuständigkeit der Familiengerichte bereits aus § 23a Absatz 1 Nummer 1, § 23b Absatz 1 in Verbindung mit § 111 Nummer 2 FamFG in Verbindung mit § 151 Nummer 2 FamFG ergibt. Zu Nummer 2 (§ 1686a – neu – BGB) Zu Absatz 1 Der neue § 1686a BGB sieht nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein Umgangsrecht auch für den biolo- gischen Vater vor, der nicht die Hürde des § 1685 BGB neh- men kann. Unter eben diesen Voraussetzungen sieht er des Weiteren nach dem Vorbild des § 1686 ein Auskunftsrecht des biologischen Vaters gegenüber jedem Elternteil vor. § 1686a BGB fasst die beiden neu hinzukommenden Rechte des biologischen Vaters zusammen. Diese Regelungen sind nur erforderlich, wenn bereits ein rechtlicher Vater vorhanden ist, so dass der biologische Vater eine Umgangs- bzw. Auskunftsberechtigung nicht qua recht- licher Vaterschaft erlangen kann. Hat das Kind keinen recht- lichen Vater, so ist es geboten, den (putativ-)biologischen Vater auf die Erlangung der rechtlichen Vaterstellung zu ver- weisen. Durch diese kann er die Rechte und Pflichten eines rechtlichen Vaters erhalten, mithin auch die Rechte aus den §§ 1684 und 1686 BGB. Angesichts des Interesses des Kin- des daran, einen rechtlichen Vater zu haben, soll sich der bi- ologische Vater dort, wo es an einem rechtlichen Vater fehlt, nicht mit einer „Elternschaft light“ begnügen können, die ihm nur das Umgangs- bzw. Auskunftsrecht beschert, ihn aber von den
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 13.819 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/12163, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.065–50.884 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.24) +D1D2D3 · Prüfwert 6d8a24538321ed44….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP