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Artikel 2 · BT-Drs. 17/12058 · S. 11

Zu Artikel 2 (Änderung des Stabilitätsratsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Stabilitätsratsgesetzes)
Zu Nummer 1
Mit dieser Änderung wird dem Stabilitätsrat die Aufgabe
übertragen, die Einhaltung der Obergrenze des strukturellen
gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits gemäß § 51 Ab-
satz 2 HGrG zu überwachen. Dies umfasst gegebenenfalls
auch die Überwachung der vorgeschriebenen Verringerung
des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits
im Falle einer vorausgegangenen Überschreitung.
Zu Nummer 2
Zu § 6 (neu)
Absatz 1 sieht vor, dass der Stabilitätsrat auf Grundlage ei-
ner Schätzung des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos
für das laufende und die vier folgenden Jahre die Überprü-
fung der Einhaltung der Obergrenze nach § 51 Absatz 2
HGrG vornimmt. Die zu überprüfende Zeitspanne umfasst
den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Die Schät-
zung hat alle aktuellen Daten zur gesamt-, finanz- und haus-
haltswirtschaftlichen Entwicklung einschließlich der aktuel-
len Steuerschätzung zu berücksichtigen. Die Schätzung be-
inhaltet Ergebnisse für den Gesamtstaat sowie für die Ebe-
nen Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen.
Die Ermittlung des strukturellen gesamtwirtschaftlichen Fi-
nanzierungsdefizits erfolgt unter Verwendung der europäi-
schen Abgrenzungen und Methoden insbesondere zur Be-
reinigung der konjunkturellen Effekte. Einmalige oder be-
fristete Maßnahmen gemäß den europäischen Vorgaben sind
bei der Überprüfung der Einhaltung der Obergrenze nach
§ 51 Absatz 2 HGrG zu berücksichtigen.
Um einer drohenden Überschreitung frühzeitig und umfas-
send entgegenzuwirken, soll der Stabilitätsrat Empfehlun-
gen für Maßnahmen bereits dann abgeben, wenn er bei
seiner Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die
Obergrenze in mindestens einem Jahr des Schätzzeitraums
überschritten wird. Im Falle einer Ü

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.086 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12058, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 39.015–48.101 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 1a530f3348300934….

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