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Artikel 1 · BT-Drs. 17/12057 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über Finanz-

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über Finanz-
hilfen des Bundes zum Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder)
Zu Nummer 1 (Überschrift von Kapitel 1 – neu)
In Kapitel 1 werden die Regelungen zur Verwaltung des be-
stehenden Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinan-
zierung“ 2008 – 2013 zusammengefasst.
Zu Nummer 2 (§ 4 – neu – und Kapitel 2 – neu – §§ 5
bis 11)
Zu § 4
Der neue § 4 bestimmt in Konkretisierung zu Artikel 4
Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionspro-
gramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2013 vom
18. Oktober 2007, dass der Mittelabruf aus diesem Investi-
tionsprogramm noch bis zum 30. Juni 2014 möglich ist. Die
Verwendungsnachweisprüfung soll fortwährend erfolgen
und ist spätestens zum 30. Juni 2015 abzuschließen. Diese
auf Bitten der Länder in Anlehnung an den Beschluss der
Jugend- und Familienministerkonferenz vom 26. und 27. Mai
2011 in Essen vorgenommene Konkretisierung hat Auswir-
kungen auf den Abschlussbericht. Abweichend von Artikel 5
Absatz 1 Satz 3 der Verwaltungsvereinbarung zum Investi-
tionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008–2013,
der die Vorlage des Abschlussberichtes bis zum 30. Juni
2014 vorsah, bestimmt § 4 Absatz 3 daher, dass zum
30. Juni 2013 ein vorläufiger Abschlussbericht durch die
Länder mit näher konkretisierten Angaben vorzulegen ist.
Die Informationen zum Ausbaustand und zur Betreuungs-
quote sollen die nach § 9 Absatz 2 zum 30. Juni 2013 von
den statistischen Landesämtern an das Statistische Bundes-
amt übermittelten Daten der Kinder- und Jugend-
hilfestatistik berücksichtigen. § 4 Absatz 4 bestimmt, dass
von den Ländern nach Abschluss der Verwendungsnach-
weisprüfung spätestens zum 31. August 2015 ein zusam-
menfassender Abschlussbericht zum Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.552 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12057, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 28.782–44.334 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert 9fde1d8ba8c1162e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP