Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/12035 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des Beurkundungs-
Zu Artikel 1 (Änderung des Beurkundungs- gesetzes) § 17 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 BeurkG wird aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungen präzi- siert. Der Regelungsmechanismus, insbesondere die Ausge- staltung der Zwei-Wochen-Frist als Regelfrist, die aus Grün- den der sprachlichen Klarheit in einem eigenen Satz geregelt wird, bleibt erhalten. Die Übersendung des beabsichtigten Textes des Rechtsge- schäfts durch die Notarin oder den Notar oder den Sozius der (später) beurkundenden Notarin oder des (später) beurkun- denden Notars greift Forderungen der Verbraucherschutz- verbände sowie aus den Reihen der Notarinnen und Notare auf und stärkt den Verbraucherschutz beim Immobilien- erwerb nachhaltig auf mehreren Ebenen: Zum einen kann die Notarin oder der Notar nunmehr – im- mer – selbst kontrollieren, ob die Zwei-Wochen-Frist des § 17 Absatz 2a Satz 2 Nummer 2 Satz 2 BeurkG-E eingehal- ten worden ist. Zum anderen hat die Erfahrung gezeigt, dass ein vom Notariat übersandter Vertragstext den Verbrauchern deutlicher vor Augen führt, dass eine rechtliche Bindung bevorsteht. Wenn die Notarin oder der Notar den Text ver- sendet, wird damit bereits frühzeitig im Vorfeld der Beur- kundung der Kontakt zum Verbraucher hergestellt. Der Ver- braucher hat für seine Rückfragen nunmehr die Notarin oder den Notar als Ansprechpartner, die Notarin oder der Notar kann bereits im Vorfeld der Beurkundung beratend tätig wer- den. Selbst wenn der Verbraucher Fragen zur wirtschaft- lichen Seite des Vertrages hat, wird dieser frühzeitige Kon- takt zwischen Verbraucher und Notarin oder Notar hilfreich sein: Die Notarin oder der Notar kann den Verbraucher recht- zeitig darauf hinweisen, dass wirtschaftliche Fragen von ihr oder ihm weder geprüft werden können noch geprüft werden dü
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.358 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/12035, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 13.847–18.205 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert 43145afabd808d50….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP