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Artikel 1 · BT-Drs. 17/11822 · S. 6

Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)
Artikel 1 sieht eine Neufassung von § 57b mit folgenden
Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage vor:
Zu Absatz 1
Die für den Betrieb und die Stilllegung von Anlagen des
Bundes zur Endlagerung geltenden Regelungen des Atom-
rechts gelten für die Schachtanlage Asse II modifiziert nach
Maßgabe der folgenden Absätze 2 bis 8.
Zu Absatz 2
Zu Satz 2
Die Ergänzung in Absatz 2 Satz 2 regelt klarstellend, dass
eine Rückholung der in der Schachtanlage Asse II eingela-
gerten radioaktiven Abfälle vor der Stilllegung der Schacht-
anlage während des Weiterbetriebs nicht der Planfeststel-
lungspflicht unterliegt.
Für eine Rückholung radioaktiver Abfälle ist eine Um-
gangsgenehmigung nach den Vorschriften des Atomgeset-
zes oder der Strahlenschutzverordnung entsprechend der
Regelung in Absatz 3 Satz 1 erforderlich. Dies gilt auch für
hiermit im Zusammenhang stehende Maßnahmen der Vor-
bereitung, wie die Faktenerhebung.
Zu Satz 3
Satz 3 schreibt die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus
der Schachtanlage Asse II als Vorzugsoption fest. Die ge-
setzliche Zielfestlegung begründet die Vorgabe, die Abfälle
vor der sicheren Stilllegung vorzugsweise rückzuholen.
Der gebirgsmechanische Zustand der Schachtanlage macht
dafür ein zügiges paralleles Vorgehen erforderlich, so dass
z. B. die Arbeiten zum Abteufen des Schachtes 5 bereits vor
der abschließenden Klärung der Machbarkeit der Rück-
holung im Rahmen der Faktenerhebung aufzunehmen sind.
Mit der Ausgestaltung als Soll-Regelung anstelle eines „un-
bedingten Rückholungsauftrags“ gibt die Regelung zugleich
die nötige Flexibilität, künftige neue Erkenntnisse über die
Machbarkeit der Rückholung und die mit der Rückholung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11822
gegenüber and

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.778 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/11822, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.757–35.535 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 4f1fd79619dbf3b3….

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