Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/11631 · S. 16
Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, die sich aus den nachfolgenden Änderungen des Kreditwesengesetzes ergeben. Zu Nummer 2 (§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 KWG) Mit der Neuregelung werden die Hochfrequenzhändler, die bislang weder Kredit- noch Finanzdienstleistungsinstitut sind, unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht gestellt. Hochfrequenzhändler, die aus- schließlich auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln und im Übrigen keine Finanzdienstleistungen er- bringen und auch keine Bankgeschäfte betreiben (andernfalls greift die Sonderregelung des § 32 Absatz 1a, die die Erlaub- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/11631 nispflicht des Eigengeschäfts auch ohne Einstufung als Finanzdienstleistung regelt), unterliegen für diese Tätigkeit bislang keiner Erlaubnispflicht, es sei denn, sie werden als Market Maker tätig (dann fallen sie bereits unter die beste- hende Definition des Eigenhandels, § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 erste Alternative). Der Kommissionsvorschlag für eine Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parla- ments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente (Mi- FID II) sieht hier eine Erlaubnispflicht vor, indem der Handel auf eigene Rechnung als Wertpapierdienstleistung eingestuft wird (Anhang I Abschnitt A Nummer 3 MiFID II) und die Ausnahme für das reine Eigengeschäft ohne Dienstleistungs- komponente nicht mehr für Unternehmen gilt, die Mitglied oder Teilnehmer eines geregelten Marktes bzw. multilatera- len Handelssystems sind (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d Nummer ii MiFID II); diese Unternehmen mögen im Einzel- fall keine Dienstleistung erbringen, ihre Tätigkeit ist gleich- wohl für ein reibungsloses
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.461 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/11631 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/11631, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.685–53.146 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3D4 · Prüfwert 38c06c7e58e164cc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP