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Artikel 2 · BT-Drs. 17/11631 · S. 16

Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um redaktionelle Anpassungen, die sich aus
den nachfolgenden Änderungen des Kreditwesengesetzes
ergeben.
Zu Nummer 2 (§ 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 KWG)
Mit der Neuregelung werden die Hochfrequenzhändler, die
bislang weder Kredit- noch Finanzdienstleistungsinstitut
sind, unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-
leistungsaufsicht gestellt. Hochfrequenzhändler, die aus-
schließlich auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten
handeln und im Übrigen keine Finanzdienstleistungen er-
bringen und auch keine Bankgeschäfte betreiben (andernfalls
greift die Sonderregelung des § 32 Absatz 1a, die die Erlaub-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/11631
nispflicht des Eigengeschäfts auch ohne Einstufung als
Finanzdienstleistung regelt), unterliegen für diese Tätigkeit
bislang keiner Erlaubnispflicht, es sei denn, sie werden als
Market Maker tätig (dann fallen sie bereits unter die beste-
hende Definition des Eigenhandels, § 1 Absatz 1a Satz 2
Nummer 4 erste Alternative). Der Kommissionsvorschlag
für eine Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parla-
ments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente (Mi-
FID II) sieht hier eine Erlaubnispflicht vor, indem der Handel
auf eigene Rechnung als Wertpapierdienstleistung eingestuft
wird (Anhang I Abschnitt A Nummer 3 MiFID II) und die
Ausnahme für das reine Eigengeschäft ohne Dienstleistungs-
komponente nicht mehr für Unternehmen gilt, die Mitglied
oder Teilnehmer eines geregelten Marktes bzw. multilatera-
len Handelssystems sind (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d
Nummer ii MiFID II); diese Unternehmen mögen im Einzel-
fall keine Dienstleistung erbringen, ihre Tätigkeit ist gleich-
wohl für ein reibungsloses

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.461 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 17/11631 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/11631, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.685–53.146 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3D4 · Prüfwert 38c06c7e58e164cc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP