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Artikel 2 · BT-Drs. 17/11473 · S. 47
Zu Artikel 2 (Änderung des De-Mail-Gesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des De-Mail-Gesetzes) Zu Nummer 1 Die Änderung ist redaktioneller Art. Zu Nummer 2 Die Änderung des § 5 Absatz 5 dient dazu, die bisher in die- ser Vorschrift geregelte Versandoption so zu ergänzen, dass hierdurch alle Funktionen der Schriftform des materiellen Verwaltungsverfahrensrechts sowie des gesamten Prozess- rechts abgebildet werden. Insbesondere im Zuge der Zulassung von De-Mail als Schriftformersatz im Verwaltungsrecht (vgl. Artikel 3, 4 und 7) sind die folgenden beiden Klarstellungen hinsichtlich des Verhältnisses der kurzzeitigen Entschlüsselung der De- Mail-Nachrichten bei den akkreditierten Diensteanbietern zu den Tatbestandsmerkmalen des „Übermittelns“ bzw. „Offen- barens“ notwendig, welche im Zusammenhang mit dem Steuer- bzw. Sozialgeheimnis oder sonstigen Geheimnissen, die bestimmten Berufsträgern wie z. B. Ärzten, sonstigen Angehörigen von Heilberufen, Rechtsanwälten, anvertraut wurden (hierzu vgl. z. B. § 203 StGB), eine Rolle spielen: – Beim Versenden einer De-Mail-Nachricht liegt ein Über- mitteln im Sinne des § 3 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 BDSG oder gleichlautender Rechtsvorschriften wie § 67 Absatz 6 Satz 2 Nummer 3 SGB X lediglich im Verhält- nis zwischen Sender und Empfänger der De-Mail-Nach- richt vor, nicht jedoch zwischen diesen und den in den Über- mittlungsvorgang eingeschalteten akkreditierten Dienste- anbietern. – Das Versenden einer De-Mail-Nachricht mit Inhalten, die ein Geheimnis im Sinne des § 203 StGB darstellen, durch die dort bezeichneten Geheimnisträger ist kein unbefug- tes Offenbaren im Sinne des § 203 StGB oder gleichlau- tender Rechtsvorschriften (z. B. § 30 AO), auch wenn eine kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung durch den akkreditierten Diensteanbieter zum Zweck der Über- prüfung auf Schadsoftware
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.442 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/11473, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 237.091–248.533 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert baede56c6dd3d333….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP