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Artikel 19 · BT-Drs. 17/11473 · S. 57

Zu Artikel 19 (Änderung der Handwerksordnung)

Zu Artikel 19 (Änderung der Handwerksordnung)
Nach der bisher geltenden Fassung ist jedem Antrag auf
Eintragung eines Ausbildungsvertrages in die Lehrlings-
rolle, die gemäß § 28 Absatz 1 der Handwerksordnung
(HwO) von der Handwerkskammer geführt wird, eine
Ausfertigung der nach § 11 Absatz 1 BBiG erforderlichen
Vertragsniederschrift beizufügen; dies erfordert bisher eine
zusätzliche Vertragsausfertigung und das Versenden der
vollständigen Antragsunterlagen an die zuständigen Stellen
im Sinne der §§ 71 bis 75 BBiG durch Briefpost. Die Ände-
rung eröffnet nun auch die zeit- und kostensparende Form
der elektronischen Übermittlung.
Rechtsklarheit und -sicherheit zwischen den Vertragspar-
teien werden dabei nicht in Frage gestellt; das Gebot der
schriftlichen Niederlegung des wesentlichen Vertragsinhalts
gemäß § 11 Absatz 1 BBiG bleibt unter Ausschluss der elek-
tronischen Form erhalten. Der rechtsgültig unterschriebene
Vertrag kann künftig dem Eintragungsantrag in elektroni-
scher Kopie beigefügt werden.
Insbesondere durch den künftigen Verzicht auf die posta-
lische Übersendung des zum Ausbildungsvertrag gehören-
den und zumeist umfangreichen betrieblichen Ausbildungs-
planes im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BBiG
kann ein signifikanter Aufwand eingespart werden. Zudem
stellt die Vorschrift nunmehr klar, dass eine jeweils erneute
Übermittlung in denjenigen Fällen entfallen kann, in denen
der Ausbildungsplan unverändert auf eine größere Zahl von
Ausbildungsverhältnissen angewendet wird. Bei jedem wei-
teren Antrag im Sinne von § 30 Absatz 1 HwO reicht nun ein
Bezug auf einen konkreten Ausbildungsplan aus, der der zu-
ständigen Stelle bereits vorliegt und nun inhaltsgleich zu
Grunde gelegt wird.
Die Änderungen erlauben eine wesentliche Verfahrensver-
einfachung. Be

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.111 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/11473, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 300.721–302.832 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert baede56c6dd3d333….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP