Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 19 · BT-Drs. 17/11473 · S. 57
Zu Artikel 19 (Änderung der Handwerksordnung)
Zu Artikel 19 (Änderung der Handwerksordnung) Nach der bisher geltenden Fassung ist jedem Antrag auf Eintragung eines Ausbildungsvertrages in die Lehrlings- rolle, die gemäß § 28 Absatz 1 der Handwerksordnung (HwO) von der Handwerkskammer geführt wird, eine Ausfertigung der nach § 11 Absatz 1 BBiG erforderlichen Vertragsniederschrift beizufügen; dies erfordert bisher eine zusätzliche Vertragsausfertigung und das Versenden der vollständigen Antragsunterlagen an die zuständigen Stellen im Sinne der §§ 71 bis 75 BBiG durch Briefpost. Die Ände- rung eröffnet nun auch die zeit- und kostensparende Form der elektronischen Übermittlung. Rechtsklarheit und -sicherheit zwischen den Vertragspar- teien werden dabei nicht in Frage gestellt; das Gebot der schriftlichen Niederlegung des wesentlichen Vertragsinhalts gemäß § 11 Absatz 1 BBiG bleibt unter Ausschluss der elek- tronischen Form erhalten. Der rechtsgültig unterschriebene Vertrag kann künftig dem Eintragungsantrag in elektroni- scher Kopie beigefügt werden. Insbesondere durch den künftigen Verzicht auf die posta- lische Übersendung des zum Ausbildungsvertrag gehören- den und zumeist umfangreichen betrieblichen Ausbildungs- planes im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BBiG kann ein signifikanter Aufwand eingespart werden. Zudem stellt die Vorschrift nunmehr klar, dass eine jeweils erneute Übermittlung in denjenigen Fällen entfallen kann, in denen der Ausbildungsplan unverändert auf eine größere Zahl von Ausbildungsverhältnissen angewendet wird. Bei jedem wei- teren Antrag im Sinne von § 30 Absatz 1 HwO reicht nun ein Bezug auf einen konkreten Ausbildungsplan aus, der der zu- ständigen Stelle bereits vorliegt und nun inhaltsgleich zu Grunde gelegt wird. Die Änderungen erlauben eine wesentliche Verfahrensver- einfachung. Be
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.111 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/11473, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 300.721–302.832 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert baede56c6dd3d333….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP