Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 17/11473 · S. 54
Zu Artikel 12 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes)
Zu Artikel 12 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung. Bei der Datenübermittlung in Zusammenhang mit dem Re- gister zum vorübergehenden Schutz soll als Alternative zum automatisierten Verfahren und zur schriftlichen Übermitt- lung auch eine Kommunikation per E-Mail möglich sein (vgl. Nummer 91a 7.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvor- schrift zum Aufenthaltsgesetz). Durch die Formulierung „in elektronischer Form“ könnte hingegen der irrige Eindruck entstehen, dass die elektronische Form im Sinne von § 3a VwVfG gemeint ist, mit der Folge, dass die zu übermitteln- den Dokumente mit einer qeS versehen werden müssten, was für die vorliegende Art der Datenübermittlung nicht in- tendiert war.
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Herkunft
BT-Drs. 17/11473, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 279.620–280.356 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert baede56c6dd3d333….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP