Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 17/11472 · S. 45
Zu Artikel 3 (Änderung des Rechtspfleger-
Zu Artikel 3 (Änderung des Rechtspfleger- gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 20 Nummer 4) Zu Buchstabe a (Buchstabe a) Der Rechtspfleger soll künftig nicht nur bei der Aufklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des An- tragstellers nach § 118 Absatz 2 ZPO oder beim Abschluss von Vergleichen nach § 118 Absatz 1 Satz 3 ZPO, sondern umfassend an der Prüfung der persönlichen und wirtschaft- lichen Verhältnisse des Antragstellers mitwirken. Dabei scheiden allerdings Regelungsmodelle aus, die darauf ange- legt sind, die Mitwirkung des Rechtspflegers lediglich als vorbereitende Tätigkeit im Rahmen der vom Richter zu tref- fenden Entscheidung über die Prozesskostenhilfe zu qualifi- zieren, weil dieses Rollenverständnis dem Berufsbild des Rechtspflegers, wie es dem RPflG zu Grunde liegt, nicht mehr entspricht. Ebenso wäre umgekehrt eine Vollübertra- gung der Entscheidung über die Prozesskostenhilfe auf den Rechtspfleger mit Bindung an die ihm mitgeteilte Auffas- sung des Richters zu den Erfolgsaussichten der Rechtsver- folgung bzw. Rechtsverteidigung abzulehnen, weil dies aus Gründen der Verfahrensökonomie nicht zweckmäßig er- scheint. Deshalb ist eine sinnvolle, an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtete, die Verfahrenseffizienz nicht be- einträchtigende Abgrenzung der Tätigkeits- und Entschei- dungsbereiche des Richters und des Rechtspflegers vorzu- nehmen, die deren Funktion als eigenständige Justizorgane in größtmöglichem Umfang gerecht wird. Dem trägt folgendes Regelungskonzept Rechnung: Der Richter, dem der Antrag auf Prozesskostenhilfe – im Regelfall zusammen mit der Klage oder der Klageerwide- rung – zur Bearbeitung vorgelegt worden ist, beurteilt zu- nächst, ob eine eingehendere Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse durch den Rechtspfle
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.839 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/11472, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 214.482–221.321 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert f2e62258b97ff4f6….
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