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Artikel 12 · BT-Drs. 17/11472 · S. 48
Zu Artikel 12 (Änderung der Verwaltungsgerichts-
Zu Artikel 12 (Änderung der Verwaltungsgerichts- ordnung) Zu Nummer 1 (§ 146 Absatz 2) In Anpassung an § 172 Absatz 3 Nummer 2 SGG wird in § 146 Absatz 2 die Beschwerdemöglichkeit im Verfahren der Prozesskostenhilfe eingeschränkt. Die Ablehnung der Prozesskostenhilfe kann mit der Beschwerde nur noch ange- fochten werden, wenn die Erfolgsaussichten in der Hauptsa- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 49 – Drucksache 17/11472 che vom Gericht verneint wurden. Hat das Gericht hingegen die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint, ist die Beschwerde gegen diese Entscheidung nicht statthaft. Zu Nummer 2 (§ 166) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Vorgeschlagen wird eine zu § 73a Absatz 1 Satz 3 SGG-E parallele Regelung, so dass im Wesentlichen auf die dortige Begründung Bezug genommen wird. Nach der Verwal- tungsgerichtsordnung sind gemäß § 67 Absatz 2 Nummer 3 Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zwar prozessvertretungsbefugt, sie können aber nicht im Rahmen von Prozesskostenhilfe bei- geordnet werden. Da sie nunmehr nach dem neuen § 3 Ab- satz 1 Satz 2 BerHG-E zur Gewährung von Beratungshilfe berechtigt und verpflichtet sind, ergibt sich für sie dasselbe strukturelle Ungleichgewicht wie bei den sozialgerichtli- chen Verfahren. Die vorgeschlagene Regelung in § 166 Ab- satz 1 – neu – soll deshalb auch im verwaltungsgerichtli- chen Verfahren die Beiordnungsfähigkeit der Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Rahmen von Prozesskosten- hilfe regeln. Ihre Vergütung soll sich hinsichtlich Höhe und Festsetzungsverfahren gemäß dem neuen Satz 3 nach den Vorschriften über die Vergütung des beigeordneten Rechts- anwalts (§§ 45 ff. RVG) richten. Zu Buchstabe b (Absatz 2 bis 7 – neu –) Die Anfügung der Absätze 2 bis 7 ist nach
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.020 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/11472, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 237.064–239.084 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert f2e62258b97ff4f6….
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