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Artikel 12 · BT-Drs. 17/11472 · S. 48

Zu Artikel 12 (Änderung der Verwaltungsgerichts-

Zu Artikel 12 (Änderung der Verwaltungsgerichts-
ordnung)
Zu Nummer 1 (§ 146 Absatz 2)
In Anpassung an § 172 Absatz 3 Nummer 2 SGG wird in
§ 146 Absatz 2 die Beschwerdemöglichkeit im Verfahren
der Prozesskostenhilfe eingeschränkt. Die Ablehnung der
Prozesskostenhilfe kann mit der Beschwerde nur noch ange-
fochten werden, wenn die Erfolgsaussichten in der Hauptsa-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 49 – Drucksache 17/11472
che vom Gericht verneint wurden. Hat das Gericht hingegen
die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen
verneint, ist die Beschwerde gegen diese Entscheidung
nicht statthaft.
Zu Nummer 2 (§ 166)
Zu Buchstabe a (Absatz 1)
Vorgeschlagen wird eine zu § 73a Absatz 1 Satz 3 SGG-E
parallele Regelung, so dass im Wesentlichen auf die dortige
Begründung Bezug genommen wird. Nach der Verwal-
tungsgerichtsordnung sind gemäß § 67 Absatz 2 Nummer 3
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und
vereidigte Buchprüfer zwar prozessvertretungsbefugt, sie
können aber nicht im Rahmen von Prozesskostenhilfe bei-
geordnet werden. Da sie nunmehr nach dem neuen § 3 Ab-
satz 1 Satz 2 BerHG-E zur Gewährung von Beratungshilfe
berechtigt und verpflichtet sind, ergibt sich für sie dasselbe
strukturelle Ungleichgewicht wie bei den sozialgerichtli-
chen Verfahren. Die vorgeschlagene Regelung in § 166 Ab-
satz 1 – neu – soll deshalb auch im verwaltungsgerichtli-
chen Verfahren die Beiordnungsfähigkeit der Angehörigen
der steuerberatenden Berufe im Rahmen von Prozesskosten-
hilfe regeln. Ihre Vergütung soll sich hinsichtlich Höhe und
Festsetzungsverfahren gemäß dem neuen Satz 3 nach den
Vorschriften über die Vergütung des beigeordneten Rechts-
anwalts (§§ 45 ff. RVG) richten.
Zu Buchstabe b (Absatz 2 bis 7 – neu –)
Die Anfügung der Absätze 2 bis 7 ist nach

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.020 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/11472, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 237.064–239.084 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.37) +D1D2D3 · Prüfwert f2e62258b97ff4f6….

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